Grüne Wien/Pühringer, Kunrath: Hacker blockiert dringende Reform bei Persönlicher Assistenz im Behindertenbereich

Ziel sind einheitliche Standards, weniger Bürokratie sowie arbeitsrechtliche Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen.

Judith Pühringer
GRÜNE

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker bei der Reform zur Regelung der Persönlichen Assistenz blockiert und sich damit gegen den Wunsch der Behindertenverbände stellt. Soziale Absicherung für die Arbeitnehmer:innen in diesem Bereich war viel zu lange nicht gegeben. Ich bin froh, dass der Grüne Gesundheits- und Sozialminister Rauch diese Reform nun auf den Weg gebracht hat“, so Parteivorsitzende Judith Pühringer.

„Diese Reform ist mehr als nur eine formale Regelung. Es geht darum, dass Menschen, die diese so immens wichtige Tätigkeit ausüben, endlich sozial und dienstrechtlich abgesichert werden. Dass gerade die SPÖ mit Stadtrat Hacker diese Arbeitnehmer:innen komplett im Stich lässt, macht mich fassungslos“, so Pühringer.

„Persönliche Assistent:innen sind oftmals die Augen, Ohren, Hände und Beine von Menschen mit Behinderungen, sie ermöglichen berufliche Inklusion und soziale Teilhabe. Das verdient größte Wertschätzung“, sagt Niki Kunrath, Behindertensprecher der Grünen Wien.

„Selbstbestimmt leben zu können, ist kein Gnadenakt, sondern ein Menschenrecht. Und dieses Menschenrecht gilt es auf beiden Seiten zu stärken – sowohl wenn es um die Unabhängigkeit von Betroffenen im Alltag geht, als auch wenn es um soziale Absicherung für Arbeitnehmer:innen geht. Als Grüne kommen wir mit der neuen Förderrichtlinie einer langjährigen Forderung der Vertreter:innenverbände im Behindertenbereich nach“, so Kunrath.

Mit Sommer 2023 startet das Pilotprojekt für die Anstellung von Persönlicher Assistenz in den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg.

Ziel sind einheitliche Standards, weniger Bürokratie sowie arbeitsrechtliche Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen. Erarbeitet wurde die neue Förderrichtlinie in der Höhe von 100 Millionen Euro, gemeinsam mit dem Behindertenrat sowie Vertreter:innen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung.

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Ein Kommentar

  • Bezüglich voller Sozialversicherung wären Kenntnisse über ASVG § 4 (4) hilfreich, das ist Trägermodell zur Anwendung kommt. Die Forderung nach einer „dienstrechtlichen“ Absicherung des Assistenzpersonals eröffnet noch einmal neue Dimensionen. Einfach nur Unsinn, oder wie könnte das gemeint sein?