Grundsätzliches Unverständnis zu UN-BRK und Inklusion

Land Salzburg und Einrichtungsleitung rechtfertigen weiter die Vorgehensweise beim „Neu“bau Konradinum - Bewohnervertretung bleibt bei Kritik

Bau-Ankündigungs-Plakat für den Neubau Konradinum
Norbert Krammer

Der ORF-Bericht in „Salzburg Heute“ vom 7. März 2019 zeigt einmal mehr, wie sehr das Konradinum zum Politikum geworden ist, und er gibt erneut Anlass, auf die Fakten hinzuweisen. (Bild zeigt das Ankündigungsplakat für den Neubau)

Wort- und bildreich wird in dem Beitrag versucht, die Aussagen der Vorsitzenden des Salzburger Monitoringausschusses zu Beginn durch die nachfolgenden Aufnahmen und Interviews zu widerlegen. Der Beitrag bestätigt all das, was die Bewohnervertretung seit Jahren kritisiert. Es erfolgt eine ausschließlich defizitorientierte Darstellung von Menschen mit Behinderungen und stellt sie als Subjekte paternalistischer Fürsorge in den Hintergrund.

Was dabei neuerlich zu Tage kommt, ist das grundsätzliche Unverständnis von LH-Stv. Stöckl und der Einrichtungsleitung zu Fragen der UN-BRK und Inklusion.

Menschen mit Behinderungen wird jegliche Mit- und Selbstbestimmung grundsätzlich abgesprochen und dies mit der Schwere ihrer Behinderung begründet.

Die Sinnhaftigkeit der Einbeziehung von SelbstvertreterInnen als ExpertInnen wurde von der Einrichtungsleitung bereits in einem Beitrag der Salzburger Nachrichten vom 27. Februar 2019 infrage gestellt: Wie könne ein Mensch im Rollstuhl beurteilen, was ein Blinder brauche? Dass beiden die Erfahrung, wie Behinderung erlebt wird und gesellschaftlich und sozial stattfindet, eigen ist, und dass dieses Wissen nützlich bei der Umsetzung von Projekten für Menschen mit Behinderungen sein könnte – diese Überlegung findet nicht statt.

Menschen ohne Behinderungen wüssten am besten, was Menschen mit Behinderungen brauchen. „Nichts über uns, ohne uns“, wie die Forderung der Behindertenbewegung nach Inklusion lautet, wird bewusst ignoriert!

Fakten

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 beschlossen und 2008 von Österreich ratifiziert. Sie ist also für Österreich bindend.

Der Salzburger Landtag hat im Juni 2016 beschlossen, „parallel zum Vergabeverfahren für den Bau von der Abteilung 3 eine Interessentensuche für die Betriebsführung durch einen Träger der Behindertenhilfe einzuleiten.“

Dass LH-Stv. Stöckl nun davon spricht, das Konradinum nicht aus der Hand geben zu wollen, ist neu.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich das Land Salzburg als Träger des Konradinum mit einer professionellen Führung überfordert gezeigt hat, wäre die Vergabe an einen professionellen Träger die Chance für eine Neugestaltung gewesen.

Dass die Bewohnervertretung einen privaten Träger bzw. professionellen Träger (iSv ein Träger, der in der Behindertenarbeit die Grundsätze der UN-BRK berücksichtigt) bevorzugt hätte, ist vor diesem Hintergrund zu sehen und kommt in der Berichterstattung zu kurz. Dies hätte allerdings durch eine Nachfrage bei der Bewohnervertretung präzisiert werden können.

Es wäre wenig verwunderlich, wenn das Beispiel Konradinum im nächsten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK Erwähnung finden würde – nicht als „Best Practice“, sondern wie man es nicht machen darf!

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