Grundsatzentscheidung aus Straßburg

ORF: Die Straßburger Richter entschieden in einem Grundsatzurteil, dass es "kein Grundrecht auf Sterben" gibt.

Sterbehilfe
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Der ORF berichtet: „In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Grundrecht auf aktive Sterbehilfe abgelehnt. Er wies am Montag den Antrag der todkranken Britin Diane Pretty ab, die mit Hilfe ihres Mannes sterben wollte.“

Einstimmige Entscheidung
„Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben schließe nicht dessen Umkehrung ein, also ein Recht auf Sterben, stellten die sieben Straßburger Richter in einer Entscheidung der „kleinen Kammer“ einstimmig fest. Der Straßburger Gerichtshof nahm mit seinem Urteil erstmals grundsätzlich zum Thema Sterbehilfe Stellung – ein Signal für die Debatte, die derzeit in mehreren Ländern geführt wird. Länder mit liberalen Regeln könnten ihre Gesetze ändern müssen.“, berichtet der ORF.

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