Gruppenpraxen: Eine Win-Win-Loose-Situation für behinderte Menschen

Forderung der Behinderten-Interessenverbände wurde nicht entsprochen

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Die heutige Präsentation des Rahmenmodells für Gruppenpraxen birgt für behinderte Menschen nicht den erhofften Fortschritt hinsichtlich des barrierefreien Zuganges zu den Ärztepraxen.

Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR geht sogar noch weiter: „Die heute in einer Pressekonferenz präsentierte Einigung ist eine einzige Enttäuschung und stellt Österreich kurz vor dem „Europäischen Jahr behinderter Menschen 2003″ ein wahres Armutszeugnis aus!“ Riha spricht damit die Vereinbarung an, dass zwar für Gruppenpraxen-Neubauten sowohl die ÖNORM B 1600 als auch die ÖNORM B 1601 verpflichtend vorgesehen sind; für bestehende Praxen gibt es jedoch eine dreijährige Übergangsfrist, in der die Praxen nachgerüstet werden müssen.

Riha weiter: „Die Forderung ging eindeutig in die Richtung, dass die Eröffnung einer Gruppenpraxis nur dann erfolgen dürfte, wenn sie von vornherein barrierefrei zugänglich ist. Die jetzige Lösung erfordert wieder jahrelange Interventionen und Diskussionen und bringt wieder den alten Zustand.“

Was genau sind nun die Standards des barrierefreien Zuganges:

  • Stufenloser Zugang zum Hauseingang (Rampen bis maximal 6% Steigung können Niveauunterschiede ausgleichen).
  • Die Hauseingangstüre hat eine Breite (=lichte Durchgangsbreite) von mindestens 85cm aufzuweisen.
  • Niveaugleicher Weg zu den Praxisräumlichkeiten (eventuell mit Lift oder anderen geeigneten Aufstiegshilfen, Mindestmaß der Liftkabine 140x110cm, Türe 90cm breit).
  • Praxiseingangstüre 85cm Breite, andere Türen in der Ordinationen mindestens 80cm
  • Sanitärraum: nach außen zu öffnen und von außen entriegelbar, Bewegungsfläche im Innenraum mit einem Kreisdurchmesser von 150cm.

„Der Gesetzgeber hat den Begriff der Gruppenpraxis unmissverständlich an jenen der Barrierefreiheit geknüpft – ohne jedes „wenn und aber“, stellt Riha abschließend fest, „der Sozialminister als oberste Aufsichtsbehörde wird sich nun ausführlich mit der von GD Kandlhofer ausgehandelten, verwässerten und zudem gesetzwidrigen Lösung zu befassen haben.“

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