Bislang waren Pflegegeldbezieher wie auch Mittellose von der Entrichtung der Rundfunkgebühr befreit.
Mit Empörung stellt der Obmann des Wiener Seniorenringes, FPÖ-Bundesrat Mag. John Gudenus, fest, dass in einem Entwurf einer Novelle zum Rundfunkgebührengesetz und zur Fernmeldegebührenordnung der Wegfall der Gebührenbefreiung für Pflegegeldempfänger vorgesehen sei. „Es ist erstaunlich, dass diese Maßnahmen zu Lasten schwerstbehinderter Menschen dazu beitragen soll, die angespannte Finanzlage des ORF zu entspannen“, so Gudenus.
„Die Mehreinnahmen aus Rundfunkgebühren sind aus dieser Maßnahme mit ca. 2.000.000 Euro zu veranschlagen. Es ist kaum anzunehmen, dass dieser Betrag wesentlich zur Sanierung des ORF beitragen kann, er stellt aber eine Belastung von Pflegegeldempfängern dar. Im vorliegenden Entwurf ist vorgesehen, dass der betroffene Personenkreis immer wieder seine Einkommenssituation nachweisen muß und was für Pflegegeldempfänger besonders beschwerlich ist, diese dafür manch erschwerten Weg auf sich zu nehmen haben. Die Frage stellt sich, ob sich dabei nicht der Verwaltungsaufwand den neuen Einnahmen annähert?“, so Gudenus.
Gudenus erinnerte daran, dass die seinerzeitige Ausweitung der Werbezeit auf Sonn- und Feiertage eine teilweise Kompensation der Einnahmenausfälle aus Gebührenbefreiung darstelle. Bislang waren Pflegegeldbezieher wie auch Mittellose von der Entrichtung der Rundfunkgebühr befreit. Es sei nachgewiesen, dass fast 80 Prozent der Pflegegeldempfänger das Existenzminimum kaum erreichen. Man solle pflegebedürftigen Menschen die für sie besonders beschwerlichen, regelmäßig notwendigen Nachweise des Einkommens und damit verbundene Behördenwege ersparen, appellierte Gudenus.
Der Wiener Seniorenring solidarisiere sich mit diesen Anliegen vollkommen mit dem Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreichs.