Guggenberger: Behinderteneinstellungsgesetz im Sozialausschuß

SPÖ-Behindertensprecher Walter Guggenberger begrüßte Freitag die Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Walter Guggenberger
ÖAR

Vor allem der Ausbau der Arbeitsassistenz bringe den Behinderten im täglichen Arbeitsleben echte Hilfestellungen und Erleichterungen.

Die Senkung der Einstellungsquote von 32 auf 25 Beschäftigten pro Behinderten wird zu einer Belebung des Arbeitsmarktes für Behinderte führen, betonte Guggenberger gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Eine weitere wesentliche Änderung „betrifft die Einschätzung des Grades der Behinderung, die derzeit auf der Basis der zum Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 erlassenen Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 basiert. In den letzten 30 Jahren haben sowohl in der Medizin als auch bei der Entwicklung der Arbeitsbedingungen rasante Veränderungen stattgefunden.

Durch die Neuregelung ist jetzt die Erlassung neuer, den heutigen Erfordernissen adäquaten Kriterien zur Beurteilung des Grades der Behinderung möglich“, führte Guggenberger aus.

Durch die Einbeziehung der Behindertenverbände Österreichs in die Gesetzesentwicklung erfreue sich diese Novellierung breiter Akzeptanz, „sodaß wir von einem wirklich gelungenen Schritt hin zur Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt sprechen können“, schloß Guggenberger.

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