Das Diskriminierungsverbot, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, ist seit Juli 1997 in der Bundesverfassung verankert.
„Bundeskanzler Klima hat diesen Verfassungsauftrag ernst genommen“, und eine Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich der Bestimmungen, die behinderte Menschen benachteiligen, eingesetzt.
„Diese Gruppe hat seit Jänner gearbeitet und wird nun einen Endbericht vorlegen“, informierte SPÖ-Behindertensprecher Walter Guggenberger am Sonntag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Über den Endbericht wird am Dienstag im Bundeskanzleramt mit Vertretern der Behindertenorganisationen, der Ministerien und der parlamentarischen Parteien diskutiert.
Im Gegensatz zum Bund habe sich das Gleichbehandlungsgebot bei vielen Gebietskörperschaften „offensichtlich noch nicht herumgesprochen“, verwies Guggenberger auf die Tatsache, daß noch heute Gebäude ohne behindertengerechte Zugänge errichtet würden, es noch immer zu wenige Behindertenparkplätze gäbe und selbst Sonderschulen für körperlich Schwerbehinderte nur über steile Treppen erreichbar seien.
Guggenberger verwies auf eine Reihe von Ungereimtheiten in der heutigen Rechtsordnung: So dürfen blinde Menschen nicht Trauzeugen sein und nicht Richter werden; Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, dürfen nicht Lehrer werden, usw. Aufgabe der Arbeitsgruppe sei es gewesen, die benachteiligenden Bestimmungen aufzuzeigen – „nun kommt es darauf an, in absehbarer Zeit möglichst viele der aufgezeigten Benachteiligungen per Gesetz auszuräumen“, so der SPÖ-Behindertensprecher.
„Dies ist ein außerordentlich ambitioniertes Vorhaben, dem sich die SPÖ stellen wird.“ Am Ende dieses Prozesses „werden Behinderte eine faire Chance haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, zeigte sich Guggenberger abschließend überzeugt.