Guggenberger: Bürgerfreundliche Regelung für Pflegebedürftige

"Derzeit gibt es immer wieder Beschwerden"

Walter Guggenberger
ÖAR

„Pflegebedürftigte haben ab 1. Jänner 1999 das Recht, bei einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Höhe der Pflegestufe die Anwesenheit einer Vertrauensperson zu verlangen“, betonte SPÖ-Gesundheits- und Behindertensprecher Walter Guggenberger am Sonntag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

„Derzeit gibt es immer wieder Beschwerden, daß ärztliche Sachverständige unangemeldet auftauchen, wodurch sich Pflegebedürftige überrumpelt fühlen. Viele tun sich schwer, ihre Probleme darzustellen; ist eine Person ihres Vertrauens bei der ärztlichen Untersuchung mit anwesend, fühlen sie sich sicherer. Zudem wird dies die Qualität der ärztlichen Untersuchung positiv beeinflussen“, ist Guggenberger überzeugt.

Der SPÖ-Behindertensprecher rät allen Betroffenen, dieses gesetzlich verbriefte Recht in Anspruch zu nehmen. „Das oft kritisierte unangemeldete Auftauchen des ärztlichen Sachverständigen wird nicht mehr möglich sein. Auch wenn ein Rechtsanspruch erst ab 1. Jänner 1999 darauf besteht, gehe ich davon aus, daß bürgerfreundliche Pensionsversicherungsträger und Länder diese Möglichkeit ab sofort allen Pflegebedürftigen einräumen werden“, erklärte Guggenberger abschließend.

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