Guggenberger fordert Gleichstellungsgesetz für Behinderte

Seit Juli des Vorjahres ist das Diskriminierungsverbot, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, in der Bundesverfassung verankert.

Walter Guggenberger
ÖAR

Darüber hinaus bekennen sich in Österreich Bund, Länder und Gemeinden dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

„Ich habe den Eindruck, daß sich dieses Gleichbehandlungsgebot bei vielen Gebietskörperschaften noch nicht herumgesprochen hat“, sagte SPÖ-Behindertensprecher Walter Guggenberger am Mittwoch gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

So würden noch heute Gebäude ohne behindertengerechte Zugänge errichtet, gebe es noch immer zu wenig Behindertenparkplätze, seien selbst Sonderschulen für körperlich Schwerbehinderte nur über steile Treppen erreichbar, usw.. Guggenberger: „Entweder ist die Bestimmung noch immer weithin unbekannt, oder sie wird schlicht und einfach ignoriert“.

Wenn man mit der Gleichbehandlung „nicht bis zum St. Nimmerleinstag warten will, kann man sich offensichtlich nicht auf die Einsicht und den Good will aller Gemeinden verlassen“. Der SPÖ-Behindertensprecher bekräftigt deshalb seine Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz.

Die USA, die in der Sozialpolitik selbstverständlich in keiner Weise ein Vorbild seien, haben mit ihrem „Americans with Disabilities Act“ für Behinderte einklagbare Rechte auf Gleichstellung verankert. „Gleichstellung ist kein Gnadenakt und kein humanitäres Almosen, sondern ein durch die Verfassung garantierter Rechtsanspruch“, so Guggenberger abschließend.

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