Höchste Zeit für Abschaffung dieses Unrechtsgesetzes
„Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntlich mit Erkenntnis vom 7.12.02 auf Grund eines Antrages des SPÖ-Nationalratsklubs die überfallsartig eingeführte Besteuerung der Unfallrenten aufgehoben.
Weniger bekannt ist, dass dies nur für die Jahre 2001 und 2002 gilt. Seit Beginn dieses Jahres ist dieses „Unrechtsgesetz“ wieder in seiner vollen Härte in Kraft. Rund 6000 Tiroler Opfer von Arbeitsunfällen sind davon betroffen und müssen Rentenkürzungen von 30% und mehr hinnehmen“. Darauf verweisen die Tiroler SPÖ-Politiker KO Walter Guggenberger und Labg. Gerhard Mimm in einer Aussendung.
Der VfGH hat dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis 31.12.03 eingeräumt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Gesetz beschlossen werden, das der Verfassung entspricht.
„Die Besteuerung der Unfallrenten ist der gleiche schwarz-blaue Pfusch wie die Ambulanzgebühr. Es ist grotesk, Unfallrenten zuerst zu besteuern, dann diese Besteuerung auszusetzen, sie zeitlich verzögert wieder einzuführen und mit großem bürokratischen Aufwand einem Teil der Unfallopfer die Steuer über die Bundessozialämter wieder zurückzugeben. Diese zutiefst unsoziale Maßnahme gehört schlicht und einfach weg“, fordern Guggenberger und Mimm.
„Vor der Nationalratswahl im vergangenen November hat Sozialminister Herbert Haupt die Besteuerung der Opfer von Arbeitsunfällen als soziales Unrecht bezeichnet. Faktum ist aber, dass seit Jahresbeginn die Unfallrenten wieder voll besteuert werden. Die endgültige Abschaffung dieser Regelung ist überfällig“, so die beiden SPÖ-Politiker abschließend.