GuKG-Reform: Pflege für Menschen mit Behinderung kommt nicht vor

Sozialdienstleister im Behindertenbereich schlagen Alarm. Die derzeit in Vor-Begutachtung stehende Reform des Gesundheits- und Krankenpflege Gesetzes, die Ende des Jahres beschlossen werden soll, spart den Behindertenbereich völlig aus.

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Trotz zahlreicher Hinweise der Verbände im Behindertenbereich wurde der mittlerweile riesige Bereich des sozialen Dienstleistungssektors im Behindertenbereich total ignoriert.

„Auf die Anforderungen in der Begleitung von Menschen mit Behinderung wird überhaupt nicht eingegangen. Der Begutachtungsentwurf zum GuKG berücksichtigt ausschließlich den akutstationären Bereich, insbesondere Krankenkäuser.“ so Marion Ondricek, Geschäftsführerin von BALANCE Leben ohne Barrieren.

Im Gegensatz zu institutionellen Krankenhausbetrieben sind medizinische und pflegerische Tätigkeiten im Behindertenbereich keine Kern-, sondern vor allem Begleitprozesse, um den Alltag, die Teilhabe an der Gesellschaft und Inklusion zu ermöglichen (siehe UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen).

Über die letzten Jahre hat sich in diesem Feld eine Praxis der Anleitung, Unterweisung und Qualitätssicherung entwickelt, die den Anforderungen von zeitgemäßen sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen entspricht und gleichzeitig eine qualitätsvolle pflegerische Versorgung ermöglicht. Diesem österreichweit erprobten, krisenfreien, täglich praktizierten und qualitätsgesicherten System fehlt aber immer noch eine rechtliche Absicherung.

„Es kann nicht sein, dass der Alltag von Menschen mit Behinderung ignoriert wird und die tausenden MitarbeiterInnen von Dienstleistungsorganisationen des Behindertenbereiches in Österreich trotz hoher Qualität rechtsunsicher arbeiten müssen.“ führt Marion Ondricek weiter aus.

Es sind dringend Änderungen im GuKG, aber auch im Ärztegesetz, notwendig, die diesen spezifischen Anforderungen gerecht werden.

VertreterInnen von sozialen Dienstleistungsorganisationen appellieren daher an die Verantwortlichen, das GuKG endlich der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung anzupassen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Die wichtigsten zu ergänzende Punkte wären

  • Delegation im Einzelfall
  • Verantwortung für höchsten 12 begleitete Personen
  • schriftliche Anordnung
  • medizinische/pflegerische Tätigkeit nicht überwiegend
  • qualitätssichernde Maßnahmen
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