Alfred Gusenbauer

Gusenbauer: Beide Gesetze zur Pflege werden heute beschlossen

Offene Fragen: Ausweitung der Förderung, Förderung von Selbstständigen und Verlängerung der Amnestie.

Beide Vorlagen für das Pflege-Paket, also das Hausbetreuungsgesetz und die Novelle zum Pflegegeldgesetz, werden heute Nachmittag im Nationalrat beschlossen. Das berichtete Bundeskanzler Alfred Gusenbauer am Mittwoch nach dem Ministerrat. Dabei bleiben drei offene Fragen über darüber hinaus gehende Regelungen, die in den kommenden Wochen noch verhandelt werden. Das betrifft die Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen drei und vier, eine – „abgeschwächte“ – Förderung auch bei der selbstständigen Betreuung und die Verlängerung der Amnestie. „Konsens gibt es noch zu keinem der drei Punkte“, sagte Gusenbauer.

Im Laufe des Juni sollten die noch offenen Fragen innerhalb der Regierung geklärt werden. Eine Einigung wird dann die gemeinsame Grundlage der Regierung für die Verhandlungen mit den Ländern über die gemeinsame Finanzierung sein, erläuterte Gusenbauer. Die Finanzausgleichsverhandlungen werden vorgezogen und sollen laut Finanzminister Ende Juni, Anfang Juli beginnen.

Bei einer Ausweitung der Förderung auf die Pflegestufen drei und vier und bei einer Ausdehnung der Förderung auch auf selbstständige Betreuung sei noch die „finanzielle Dimension“ zu klären, so Gusenbauer. Seitens der SPÖ gebe es freilich keine ideologischen Einwände dagegen, dass bei der Hausbetreuung auch die Selbstständigkeit einen öffentlich Zuschuss bekommen; es sei allerdings so, dass die Lohnnebenkosten bei den angestellten BetreuerInnen und damit die Kosten für die Betroffenen natürlich höher seien. Daher: „Wenn man beides fördert, wird man es unterschiedlich fördern müssen“, betonte Gusenbauer.

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