Gusenbauer und Kuntzl zur Modernisierung der Armutsbekämpfung

Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Mindesteinkommen im Zentrum der Armutsvermeidung

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Beispielhaft für die Arbeit des „Netzwerk Innovation“ der SPÖ erläuterten SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer und Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl die bisherigen Ergebnisse zur Modernisierung der Armutsbekämpfung. Die Ausgangsfrage laute: Wie kann man unter modernen ökonomischen Bedingungen die Prinzipien von Liberalität und Solidarität verbinden, erklärte Gusenbauer. An zentraler Stelle befindet sich hier das Konzept einer bedarforientierten Mindestsicherung im Ausmaß von 8.437 S und ein Mindestlohn von 1.000 Euro für Vollzeitarbeit.

„Wir haben das Thema bewusst gewählt. Armutsbekämpfung ist eine besondere Verantwortung einer Gesellschaft“, betonte Andrea Kuntzl. Das Thema bekomme allerdings auch besondere Brisanz vor dem Hintergrund der aktuellen Regierungspolitik, die die Armutsgefährdung vergrößert, wie Kuntzl erklärte.

Die gesellschaftlichen Bedingungen hätten sich in den vergangenen Jahren auch insofern geändert, als Armut weniger von der Zugehörigkeit zu Schichten abhängt, sondern jeden betreffen kann. Zugleich seien aber bestimmte Gruppen besonders armutsgefährdet: Alleinerzieherinnen, Mehrkindfamilien mit nur einem Einkommen, Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen. Frauen seien insgesamt armutsgefährdeter. Der letzte Sozialbericht weise vier Prozent der Bevölkerung, das sind 330.000 Menschen, als arm aus.

Der „Kernbereich“, so Kuntzl, sei der Umbau des „untersten sozialen Netzes“, der Notstandshilfe und Sozialhilfe. Der Expertenbericht schlägt eine bundeseinheitliche Regelung mit einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Ausmaß von 8.437 S vor. Die Höhe orientiert sich an dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Für diese Grundsicherung solle ein Rechtsanspruch bestehen. Die Finanzierung solle von den Bundesländern und vom Bund gemeinsam erfolgen.

Die Vermeidung von Armut sei der „erste Schritt“, so Kuntzl. Der Bericht der Arbeitsgruppe schlägt hier ein Mindesteinkommen von 13.760 S (1.000 Euro) vor. Dazu erklärte Gusenbauer, dass Experten davon ausgehen, dass die Differenz von Mindesteinkommen und Grundsicherung „groß genug“ ist, um keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung zu zeitigen. Vorstellbar sei hier, den Sozialpartnern die Verhandlung eines Rahmenkollektivvertrags zu übertragen, ihnen dabei aber konkrete Fristen zu setzen.

Zweitens müssten Langzeitarbeitslose besser abgesichert und besser unterstützt werden. Drittens müsse es ein flächendeckendes Netz von Kinderbetreuungseinrichtungen geben, um damit erzwungene Nicht-Erwerbstätige zu vermeiden.

Der Bericht der Experten schlägt weiters eine Reform des Unterhaltsrechts vor. Der Staat solle generell Unterhaltsleistungen für Alleinerzieherinnen bevorschussen und anschließend bei den Unterhaltspflichtigen einbringen. Beim Arbeitslosengeld spricht sich die Arbeitsgruppe für ein Mindestarbeitslosengeld aus, für Teilzeitarbeitslosengeld und für eine Verlängerung der Bezugsdauer.

Kuntzl bekräftigte zugleich, dass die SPÖ an der grundsätzlichen Orientierung an der Erwerbsarbeit festhält. Daher müsse „alles getan werden, um den betroffenen Menschen die Rückkehr in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen“.

Der SPÖ-Vorsitzende fügte hinzu, dass ein Umbau in den Sozialsystemen deswegen notwendig sei, weil die zunehmende Deregulierung der Wirtschaft und die zunehmende Konkurrenz neue soziale Problemlagen entstehen lasse, auf die die traditionellen Sozialsysteme nicht vorbereitet seien.

„Unter allen Umständen muss der Ausschluss eines Teils der Gesellschaft verhindert werden“, betonte Gusenbauer. „Die gesellschaftliche Kohäsion muss aufrecht erhalten werden.“

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