Deklaration "Menschenrechtsstadt Wien" am 19. Dezember im Gemeinderat
„Wien ist Menschenrechtsstadt und soll noch stärker zum internationalen Vorbild werden“, kündigen Bürgermeister Michael Häupl und Stadträtin Sandra Frauenberger am heutigen Dienstag die Deklaration zur „Menschrechtsstadt Wien“ im Gemeinderat nächste Woche an.
Die Erklärung sei, führt Frauenberger weiter aus, der erste Höhepunkt eines Prozesses, der die bereits jetzt hohen menschenrechtlichen Standards in Wien sichern und die internationale Leuchtturmwirkung Wiens in Sachen Menschenrechten ausbauen solle. „Aber gerade bei den Menschenrechten gibt es immer Luft nach oben“, betont Frauenberger.
„Menschenrechte sind eine Querschnittsmaterie, sie betreffen den Integrationsbereich gleichermaßen wie die Themen Mobilität, Gesundheit, Umwelt oder Wohnen. Als Menschenrechtsstadt setzen wir die Menschenrechtsbrille auf und gestalten Wien gesamtheitlich nach menschenrechtlichen Prinzipien“, so Frauenberger weiter. Wien sei, wie die Stadtpolitikerin ausführt, eine Stadt, in der die Wahrung von Menschenrechten seit jeher Fundament politischer Entscheidungen sei und die Situation laufend verbessert werde. „Das gilt für alle Bereiche, denn Menschenrechtsstadt bedeutet zum Beispiel auch Sozial-, Kinderrechte-, Kultur-, Partizipations- und Frauenstadt zu sein“
Prozess „Wien – Stadt der Menschenrechte“
Grundlage für die Deklaration zur Menschenrechtsstadt und den weiterführenden Prozess ist die Studie „Wien – Stadt der Menschenrechte“ des etablierten Menschenrechtsexperten Univ.-Prof. Manfred Nowak. „Die Studie stellt Wien ein gutes und im internationalen Vergleich sogar hervorragendes Zeugnis aus. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen! Im Bereich Antidiskriminierung zum Beispiel sind unsere Projekte und Einrichtungen Best-Practices, aber solange Frauen mit sexistischen Bemerkungen konfrontiert sind, MigrantInnen mit Rassismus zu kämpfen haben oder Homo- und Transphobie in manchen Kreisen noch salonfähig ist, gibt es in einer Menschenrechtsstadt noch genug zu tun „, so Frauenberger.
Begleitet vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte wurde ab Dezember 2013 ein magistratsinterner Prozess aufgesetzt, der die Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Univ.-Prof. Nowak prüfen und die Deklaration zur Menschenrechtsstadt vorbereiten sollte. Parallel dazu startete in den Wiener Volkshochschulen eine öffentliche Veranstaltungsreihe, die bis Juni 2015 ein breites Angebot an Workshops, Diskussionen und Events beinhaltet.
„Die Deklaration zur Menschenrechtsstadt ist nicht der Endpunkt des Prozesses, sondern vielmehr der Beginn des Weges in Richtung internationaler Vorzeige-Menschenrechtsstadt“, weist Frauenberger auf weitere Vorhaben hin. Die nächsten Schritte sind die Entwicklung eines Maßnahmenplans für vier Jahre, die institutionelle Verankerung des Querschnittthemas Menschenrechte in Verwaltung und Politik sowie die Etablierung eines internen und externen Monitorings bzw. Berichtwesens.
Menschenrechtsstädte international
Eine Menschenrechtsstadt entscheidet und gestaltet nach menschenrechtlichen Prinzipien. Sie gewährleistet Menschenrechte für alle und die Verbesserung der Situation der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus garantiert sie Nicht-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion als Prinzipien in Politik und Verwaltung. Ein wesentlicher Aspekt ist die Förderung der Menschenrechtsbildung aller Teile der Gesellschaft.
Im Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt. Die erste europäische Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.