"Die Regierungsparteien haben eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes beschlossen, die zu einer Ungleichbehandlung von todkranken Menschen führt", kritisiert die SPÖ-Abgeordnete Marianne Hagenhofer.
„Die einen, die jemanden an ihrer Seite haben, der Familienhospizkarenz in Anspruch nimmt, und jene, die ganz alleine sind und niemanden an ihrer Seite haben. Diese Menschen werden von der blau-schwarzen Regierung bei gleichem Krankheitsbild und gleichem Krankheitsverlauf in Bezug auf die Leistungen des Bundespflegegeldgesetzes unterschiedlich behandelt. Diese Regelung ist absolut ungerecht und raschest zu beseitigen“, so Hagenhofer.
Die Kranken, die einen Menschen an ihrer Seite haben, der sie pflegt, erhalten sofort und unbürokratisch einen Vorschuss auf das ihnen gebührende Pflegegeld. Die todkranken Menschen, die niemanden für ihre Pflege haben, müssen den bürokratischen Hindernislauf auf sich nehmen und den Ausgang des Verfahrens abwarten, bis sie zu ihrem Pflegegeld kommen, konkretisierte Hagenhofer.
„In manchen Fällen kann dies bereits zu spät sein. Abgesehen davon ist der bürokratische Aufwand für diese kranken Menschen nicht zumutbar. Daher hat die SPÖ im Parlament einen Antrag eingebracht, der einen grundsätzlichen Anspruch auf Bevorschussung für alle Menschen mit lebensbedrohenden Erkrankungen ermöglichen soll. Ich fordere die Regierung auf, so rasch wie möglich im Sinne der todkranken Pflegebedürftigen den Vorschuss auf Pflegegeld zu beschließen“, so SPÖ-Abgeordnete Hagenhofer abschließend.