Theresia Haidlmayr

Haidlmayr: Angebliche Erneuerungen zu barrierefreier Ausgestaltung sind alte Hüte

BZÖ rührt auf Kosten von Menschen mit Behinderungen Werbetrommel

„Die heute vorgestellten angeblichen Erneuerungen in Bezug auf die barrierefreie Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sind alte Hüte, die wieder einmal entstaubt werden sollen“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

„Ministerin Haubner müsste wissen, dass es seit Jahrzehnten Förderungen zur barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung gibt und diese auch von Unternehmen, die tatsächlich Menschen mit Behinderungen beschäftigen, in Anspruch genommen werden. Es ist nichts Neues, wenn Haubner jetzt verkündet, dafür Förderungen zu vergeben. Die gibt es bereits“, so Haidlmayr.

„Haubners ‚Drohung‘, dafür wieder Informationskampagnen zu starten zeigt, dass das BZÖ auf Kosten von Menschen mit Behinderungen seine Werbetrommel rühren will“, meint Haidlmayr. Bereits seit Jahren machen die Sozialpartner auf ihren Internet-Portalen Werbung für die Förderung bezüglich barrierefreier Ausgestaltung von Arbeitsplätzen.

„Es ist noch nicht einmal ein Monat her, seit dem die Sozialpartner eine gemeinsame Tagung zu dieser Informationskampagne veranstaltet haben. Dies dürfte an der Wahrnehmung Haubners vorbei gegangen sein“, vermutet Haidlmayr und weiter: „Dass die Ministerin zu den Kosten des geplanten Werbeaufwandes keine Auskünfte geben will, ist logisch. Denn wer gibt schon gerne zu, Gelder auf Kosten von Menschen mit Behinderungen zu verschleudern“.

Die Behindertensprecherin der Grünen hat zu den Kampagnen „Zukunft Österreich“ bereits zwei Anfragen eingebracht. „Ich bin gespannt, wie Haubner den Aufwand für diese jenseitigen Kampagnen rechtfertigt“.

Dass Haubners Kollege sein Amt als Behindertenanwalt auch dafür missbrauchen wird, für das BZÖ Wahlkampf zu machen, sei ungustiös. „Die Pflicht eines Behindertenanwalts muss es sein, Partei unabhängig zu agieren und nicht der verlängerte Arm einer Partei zu sein. Haupt muss sich entscheiden, entweder Wahlkampf zu machen oder Menschen mit Behinderung zu vertreten. Entscheidet er sich fürs erste, dann hat er als Behindertenanwalt nichts zu suchen und muss unverzüglich sein Amt zurück legen“, fordert Haidlmayr.

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