Benachteiligungsverbot von Behinderten konsequent umsetzen

„Die Verfassungsbestimmung zur Nichtdiskriminierung von behinderten Menschen, die vor genau einem Jahr, am 9. Juli 1997, vom Nationalrat beschlossen wurde war für uns behinderte Menschen sicher ein Grund zum Feiern“, erklärt die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.
„Mit der Aufnahme des Benachteiligungsverbotes in die Verfassung wurden die Anliegen behinderter Menschen erstmals ernstgenommen“, so Haidlmayr.
Trotzdem ist die Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen im alltäglichen Leben noch lange nicht realisiert. „Jetzt sollte ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werden, um die faktische Benachteiligung, die immer noch gegeben ist, auszuschalten“, fordert Haidlmayr.
Die als Vorbereitung eines solchen Antidiskriminierungsgesetzes im Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppen, die gesetzliche Diskriminierungen von behinderten Menschen aufspüren und einen „Diskriminierungskatalog“ erstellen, leisten wertvolle Arbeit und sollen nach Ansicht der Grünen unbedingt fortgeführt werden.
Bereits vor einem Jahr hat die Abgeordnete der Grünen darauf hingewiesen, daß die in Österreich noch immer durchgeführten Zwangssterilisationen von geistig behinderten Frauen eine krasse Diskriminierung darstellt. Das damalige Versprechen des Justizministers, daß es im Frühjahr einen Ministerialentwurf zu einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen geben werde, wurde bis heute nicht eingelöst.
„Dies ist ein gutes Beispiel, daß auf schöne Worte endlich Taten folgen müssen“, schließt Haidlmayr.