ÖVP-Ankündigung hoffentlich keine leeres Weihnachtsversprechen
„Behinderte Menschen wollen nicht gleich behandelt werden, sondern rechtlich gleichgestellt“, kritisierte Theresia Haidlmayr, die Behindertensprecherin der Grünen, den Vorschlag Bartensteins nach Schaffung eines Behindertengleichbehandlungsgesetz. Haidlmayr beharrte daher auf der Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes. „Das ist ein wesentlicher Unterschied“, so Haidlmayr.
So sehr es zu begrüßen sei, nun wenigstens einen Schritt auf die Behinderten zu mache, so unverständlich ist allerdings, warum nicht schon in der letzten Legislaturperiode, als es immerhin einen Initiativantrag der Grünen gegeben hat, mit dem Vorhaben begonnen wurde. „Es bleibt abzuwarten, was die Ankündigungen der ÖVP wert sind“, bleibt Haidlmayr vorsichtig.
Behindertengleichstellung darf sich nicht nur auf die Herstellung von Barrierefreiheit von Bauwerken beschränken, sondern hat auch die Bereiche Verkehr, Beruf, Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken sowie die barrierefreie Informationstechnik zu umfassen.
„Ganz wichtig ist uns, dass in einem Behindertengleichstellungsgesetz ein Verbandsklagerecht enthalten ist. Nur dadurch kann eine Rechtsdurchsetzung erreicht werden“, so Haidlmayr.
So positiv die Schaffung der Möglichkeit einer Teillehre für Jugendliche mit Behinderung ist, so darf nicht auf die weitere Ausgestaltung der schulischen Integration vergessen werden. „Jedes körper- und sinnesbehinderte Kind, das die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, muss in die betreffende Schule aufgenommen werden und entsprechende Hilfen müssen zur Verfügung gestellt werden,“ fordert Haidlmayr.
Die Umsetzung eines Behindertengleichstellungsgesetzes sei ein Gebot der Stunde und das europäische Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 müsse dazu genützt werden, so Haidlmayr.