15a-Vereinbarung mit Ländern abschließen
„Das Behindertengleichstellungsgesetz, welches am 1.1.1006 in Kraft treten wird, kann lediglich als Ausgangsbasis für weitere Maßnahmen zur Gleichstellung von behinderten Menschen in Österreich gewertet werden. Wesentliche Bereiche, wie barrierefreies Bauen, Mobilität und Bildung sind völlig unzureichend geregelt bzw. gar nicht enthalten“, kritisiert heute Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen.
Große Mängel gäbe es bei den baulichen Barrieren. Da das Baurecht Ländersache ist, und die Normen für behindertengerechtes Bauen noch immer nicht verpflichtend anzuwenden sind, werde sich hier ohne weitere gesetzliche Maßnahmen nichts ändern, befürchtet Haidlmayr.
„Es muss mit den Ländern unbedingt eine Vereinbarung nach Art.15a B-VG abgeschlossen werden,“ fordert Haidlmayr. Die neun Bauordnungen müssen dahingehend vereinheitlicht werden, dass für alle Neubauten behindertengerechte Bauen verpflichtend vorgesehen ist.
Die Regierungsparteien selbst haben dies in einem Entschließungsantrag gleichzeitig mit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Je früher man Barrierefreiheit einplant, desto billiger werde sie. Bei Neubauten verursacht barrierefreies Bauen Mehrkosten von weniger als zwei Prozent der Bausumme. Von den meisten Maßnahmen profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle BewohnerInnen. Auch immer mehr ältere und alte Menschen können trotz körperlicher Einschränkungen länger selbständig in ihren Wohnungen leben.