Theresia Haidlmayr

Haidlmayr: Behindertengleichstellungsgesetz muss verbessert werden

Initiativantrag der Grünen im Parlament eingebracht

Anlässlich des ‚Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung’ weisen die Grünen auf die Mängel des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes hin.

„Es ist zwar positiv, dass dieses Gesetz am 1.1.2006 nach jahrelangen Verhandlungen endlich in Kraft getreten ist, für eine wirkliche Gleichstellung sind jedoch noch einige Änderungen notwendig“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

Es muss neben dem im Gesetz vorgesehenen Anspruch auf Schadenersatz bei Diskriminierung auch ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung des diskriminierenden Tatbestandes aufgenommen werden. Ebenso wichtig ist eine Erweiterung des sehr restriktiven Verbandsklagerechtes.

„Ein großer Schwachpunkt des Gesetzes ist die Nichtberücksichtigung des gleichberechtigten Zugangs zur Bildung für Menschen mit Behinderung. Generell müssen die Übergangsfristen für die Schaffung von Barrierefreiheit bei öffentlichen Verkehrsmitteln und Bundesbauten verkürzt werden, bzw. sollten auch während der Übergangsfristen Verbesserungen zum Abbau von baulichen Barrieren möglich gemacht werden“, fordert Haidlmayr.

Die Grünen haben dazu einen Initiativantrag im Parlament eingebracht. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Grünen ist die Schaffung einer bundeseinheitlichen sozialrechtlichen Absicherung von Menschen in Beschäftigungstherapie. „Die sozialrechtliche Absicherung von Menschen mit intellektueller Behinderung ist äußerst mangelhaft und unzureichend und außerdem in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Dies muss dringend geändert werden“, so Haidlmayr.

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0 Kommentare

  • Nicht „einige“ Änderungen sind nötig zur Erzielung einer wirklichen Gleichstelung in Österreich sondern viele und gravierende Änderungen sind bei dieser Schmalspurversion eines Gleichstellungsgesetzes notwendig! Warum so zaghaft und so vorsichtig?