Schwerstbehinderte dürfen nicht gegen ihren Willen zu Forschungszwecken herangezogen werden
„Die Bioethik-Konvention des Europarates darf nicht unterzeichnet werden, so lange unter bestimmten Umständen wissenschaftliche Forschung an ‚einwilligungsunfähigen Personen‘ gestattet ist (Artikel 17 der Bioethik-Konvention)“, fordert heute die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.
Erfreut zeigt sich die Abgeordnete, daß Johannes Huber, der Vorsitzende der Bioethik-Kommission, endlich die Position der Behindertenverbände zum Artikel 17 übernommen hat. Die Behindertenverbände kritisieren diesen Passus des Artikel 17 seit Jahren, weil damit Schwerstbehinderte gegen ihren Willen für Foschungszwecke herangezogen werden können.
Der Artikel 17 gestattet, daß unter bestimmten Umständen wissenschaftliche Forschungen an ‚einwilligungsunfähigen Personen, selbst wenn diese Forschung nicht Teil der Therapie dieser Person ist‘.