Haidlmayr: Biomedizinkonvention an Justizausschuß zugewiesen

Grüne: Anerkennung als Menschenrechtsproblem ist erreicht

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

Mit der heutigen Zuweisung der Biomedizinkonvention an den Justizausschuß wird endlich anerkannt, daß es sich dabei nicht bloß um ein medizinisches Thema, sondern um eine Menschenrechtsproblematik handelt, freut sich die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr über einen entsprechenden Beschluß im heutigen Petitionsausschuß.

Der Hauptkritikpunkt der Grünen an der Biomedizin-Konvention ist, daß damit die Forschung und Organanetnahme an einwilligunsunfähigen Personen zugelassen wird, erklärt Haidlymayr.

Im Klartext bedeute das, daß neben durchaus begrüßenswerten Regelungen zu medizinischen Forschungseingriffen, derartige Eingriffe etwa auch an Kindern, Alzheimer-Patienten, altersdementen Personen zugelassen werden soll.

„Dabei muß diese Forschung für die betroffenen Personen nicht unbedingt nutzbringend sein, sondern sie darf im Gegenteil sogar gesundheitliche Risiken bergen“, kritisiert Haidlymayr.

Aus diesem Grund ist die Zuweisung zum Justizausschuß und die damit verbundene Anerkennung als menschenrechtliches Problem so bedeutend, schließt Haidlmayr.

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