Haidlmayr: Biomedizinkonvention-Ratifizierung nur unter bestimmten Bdingungen

Verfassungsrechtlicher Schutz von Einwilligungsunfähigen nötig

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

„Vor einer Ratifizierung der Biomedizinkonvention muß das derzeit in Österreich bestehende höhere Schutzniveau für einwilligungsunfähige PatientInnen, wie z.B. geistig behinderte Menschen, Kinder, KomapatientInnen, verfassungsrechtlich abgesichert werden“, so Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen. Weiters fordert Haidlmayr vor dem heutigen Expertenhearing im Petitionsausschuß zu dieser Materie die Verabschiedung eines eigenen Medizinforschungsgesetzes zur Regelung der medizinischen Forschung mit klaren Schutzbestimmungen für einwilligungsunfähige sowie NotfallpatientInnen.

„Wenn überhaupt, so ist die Konvention nur auf Verfassungsebene zu ratifizieren“, stellt Haidlmayr klar, „denn nur so können schlechtere Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben werden“. Haidlmayr unterstützt mit ihren Forderungen eine Empfehlung der Ethikkommission für die Bundesregierung, welche von Behindertenorganisationen als Gegengewicht zur Bioethikkommission des Bundeskanzlers ins Leben gerufen wurde.

Im Jahr 1997 haben sich Behindertenorganisationen in Österreich zur Plattform „Nein zur Biomedizinkonvention“ zusammengeschlossen, erinnert Haidlmayr. Am 14. Oktober 2001 wurde eine diesbezügliche Petition an den Nationalrat eingebracht, welche durch mehr als 60.000 Unterschriften unterstützt wurde. Diese Petition wird heute im Petitionsausschuß behandelt.

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