Theresia Haidlmayr

Haidlmayr: Blinde Menschen können seit dem Vorjahr den Richterberuf ausüben

Mit Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wudre dafür gesetzliche Grundlage geschaffen.

Blinde Menschen können laut Gesetzt den Richterberuf ergreifen“, stellt Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen, eine Meldung in ORF ON Tirol richtig. (Die Meldung wurde inzwischen korrigiert).

Im Vorjahr wurde mit der Beschlussfassung des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes dafür die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen, erinnert Haidlmayr. Die Anforderung der persönlichen, geistigen und fachlichen Eignung sowie die körperliche Eignung für den Richterberuf wurde durch die persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung des richterlichen Amtes verbundenen Aufgaben ersetzt.

Ausschlaggebend für die Ausübung des Richteramtes ist jetzt die gesundheitliche Verfassung und nicht mehr die Art der körperlichen und geistigen Eigenschaften oder Gebrechen. „Durch diese Gesetzesänderung wurden die gesetzlichen Barrieren abgebaut, jetzt müssen offensichtlich erst die Barrieren in den Köpfen der Menschen abgebaut werden“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.

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