Haidlmayr fordert bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für persönliche Assistenz

Notwendig ist auch ausreichende finanzielle Sicherstellung.

Theresia Haidlmayr
GRÜNE

Persönliche Assistenz steht für jede Art der persönlichen Hilfe, die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Sie umfasst daher alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, wie z.B. Schule, Beruf, Haushaltsführung und den Freizeitbereich.

Im Gegensatz zu Schweden, wo seit Jahren ein Assistenzsicherungsgesetz existiert, gibt es in Österreich bisher nur einzelne Projekte, die Persönliche Assistenz abwickeln, wie z.B. die Wiener Assistenzgenossenschaft, es fehlen jedoch bundesweite Rahmenbedingungen. Nur für den Bereich Arbeit und Berufsausbildung gibt es eine Bundesrichtlinie.

„Es braucht daher in Österreich ein Assistenzsicherungsgesetz und eine ausreichende finanzielle Sicherstellung für diesen Bereich“, fordert Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen.

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0 Kommentare

  • Für dieses Problem gibt es ganz konkrete Vorstellungen. Siehe http://www.daheim-statt-heim.at. Man muss sich nur die Mühe machen, die diversen Links zu lesen – und die Initiative zu unterstützen.

  • Das passt zu den Forderungen der Grünen sehr lobenswert, aber bitte auch gleich Vorstellungen anbieten wer oder wie soll das bezahlen!

  • Wurde man daraus einen anerkannten und bezeichnenden Beruf machen, wären die Rahmenbedingungen geschaffen. Kein ständer Wechsel der AssistentInnen (was immer Belastung für den Assistennehmer bedeutet), soziale und rechtliche Absicherung beider Seiten und faire Bezahlung. Derzeit haben AssistentInnen kaum Rechte und können diese auch bei der Arbeiterkammer nicht geltend machen. Oft werden sie mit zu wenig Information ausgestattet und im Kriesenfall alleine gelassen. Solange Assistent „nur“ ein Studentenjob bleibt, wird es immer Spannungen geben und das auf allen Seiten. Das ist mehr als unbefriedigend.