Regelung analog dem Unterbringungsgesetz wäre wirkungsvoller
Mit der heutigen Beschlussfassung zu einem Heimvertrags- und Heimaufenthaltsgesetz sollen die Rechte der BewohnerInnen von Behinderten-, Alten- und Pflegeheimen verbessert werden. Dies ist aber nur in eingeschränkter Form passiert. Am 20. Jänner 2004 gab es im Justizausschuss ein ExpertInnenhearing, bei welchem Verbesserungen vorgeschlagen wurden.
Die Grünen bringen aus diesem Grund, gemeinsam mit der SPÖ, im heutigen Plenum einen Entschließungsantrag ein. Im Zuge der notwendigen Evaluierung dieser Gesetze soll ein Augenmerk darauf gelegt werden, in wieweit eine Verbesserung dieser Gesetze auf Basis der ExpertInnenvorschläge durchgeführt werden kann:
Es sind dies insbesondere die Verbesserung der Informationspflicht in Richtung Klarheit und Aufnahme von Rechtsfolgen, wenn gegen diese Verpflichtung verstoßen wird, die Aufnahme einer Leistungsanpassungspflicht für den Heimträger, Verbesserung bei den Kündigungsbestimmungen, Aufnahme einer Verbandsklagebefugnis für den Verein für Sachwalterschaft, Schaffung von echten Mitbestimmungsrechte für HeimbewohnerInnen.
„Im Bereich des Heimaufenthaltsgesetzes hätte ich mir gewünscht, dass Freiheitsbeschränkungen analog dem Unterbringungsgesetz überhaupt erst nach richterlichen Anweisung durchgeführt werden dürfen“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr. „Bei der jetzigen Lösung ist zu befürchten, dass zwischen Meldung und Tätigwerden der HeimbewohnerInnenvertreter viel Zeit vergeht, in der Freiheitsbeschränkungen ungehemmt stattfinden können.“
Im Bereich des Heimvertragsgesetzes regt Haidlmayr die Ausarbeitung eines Musterheimvertrages an, der über die PensionistInnenvereine allen potentiellen HeimbewohnerInnen zur Verfügung gestellt wird.