Am 13. April 2005 übergaben Vertreter des Aktionsbündnisses "Österreich für Behindertenrechte" der Behindertensprecherin der Grünen, Abgeordneten Theresia Haidlmayr, die Abänderungsanträge zum Behindertengleichstellungspaket der Bundesregierung.
Das rund einstündige Gespräch mit der Abgeordneten Theresia Haidlmayr lässt sich so zusammenfassen:
Nach der Übergabe der Abänderungsanträge an die Frau Abgeordnete Haidlmayr erläuterten die Vertreter des Aktionsbündnisses – Mag. Michael Krispl und Martin Ladstätter – die Inhalte der Anträge.
Die Abgeordnete zeigte sich erfreut, dass das Aktionsbündnis derart umfassende Beiträge in Form von Abänderungsanträgen ausgearbeitet hat, um den „kläglichen Rest“ eines Behindertengleichstellungsgesetzes mit mehr Substanz und Schlagkraft auszustatten.
„Menschen mit Behinderungen wollen kein Gesetz, dass sie vom ersten Tag an bekämpfen müssen, weil es ihnen bei Diskriminierungstatbeständen keine einklagbaren Rechte gibt“, erklärt Haidlmayr.
Besonders wichtig empfand Haidlmayr die inhaltlich klarere Definition der Barrierefreiheit, die Aufnahme eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches, eines echten Verbandsklagerechtes, einer Streitwertbegrenzung und einer sinnvollen Regelung der Übergangsfristen.
„Die im Entwurf angeführten Übergangsfristen für barrierefreie Gebäude sind viel zu lang und müssen auf zumindest fünf Jahre, wie im Abänderungsantrag des Aktionsbündnisses vorgeschlagen wird, herabgesetzt werden. Auch das Verbandsklagerecht ist in der Regierungsvorlage bis zur Unkenntlichkeit verkommen. So wie es derzeit im Gesetz vorgesehen ist, wird es de facto zu keiner einzigen Klage kommen können“, betonte Abgeordnete Haidlmayr gegenüber den Vertretern des Aktionsbündnisses.
Abschließend hielt die Abgeordnete Haidlmayr fest: „Ich werde alle Abänderungsanträge jedenfalls im Verfassungsausschuss einbringen, damit darüber abgestimmt wird.“
Damit ist klar, dass sich die Abgeordneten aller Fraktionen im Verfassungsausschuss jedenfalls mit den von den ExpertInnen der Behinderten- und Gleichstellungsbewegung ausgearbeiteten Vorschlägen für eine Abänderung der aktuellen Regierungsvorlage für ein Behindertengleichstellungsgesetz werden beschäftigen müssen. Man darf bereits jetzt gespannt sein, wie die VolksvertreterInnen über diese Abänderungsvorschläge des Aktionsbündnisses abstimmen werden.