Entschärfung ist nur duch Fall der Besteuerung möglich

„Die von verschiedenen VertreterInnen der Regierungsparteien vorgeschlagenen Ideen, wie soziale Härtefälle, die durch die Unfallrentenbesteuerung entstanden sind, entschärft werden können, scheinen gänzlich aus dem Märchenbuch zu stammen“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr. Realität ist, dass es zu einer Entschärfung nur dann kommt, wenn die Besteuerung fällt. Alle anderen Ideen, wie etwa Zuzahlungen aus dem Härtefond des BMSG sind lächerlich, denn dafür gibt es keinen Rechtsanspruch. „Es müßte jemand schon aus dem letzten Loch pfeifen, um überhaupt ein paar Schilling aus dem Fonds zu bekommen. Zudem gibt es aus dem Topf nur Mittel für ‚Hilfen in besonderen Lebenslagen‘. Die Besteuerung der Unfallrente ist aber keine ‚besondere Lebenslage‘, sondern ein Dauerzustand“, so Haidlmayr.
Auch die Idee, Geld aus der AUVA abzuschöpfen, ist lächerlich. Die AUVA kann nicht an wenige Steuervorteile geben, dafür ist sie nicht zuständig. Und auch die Idee, soziale Härtefälle steuerlich abzufedern ist so nicht möglich, denn was ist dann mit Leuten, die auch soziale Härtefälle sind, aber nicht durch die Besteuerung der Unfallrente, sondern aufgrund ihres geringen Einkommens. Um der Gleichheit willen müßten diese dann auch abgefedert werden, also steuerlich begünstigt werden. Das würde bedeuten, die Grenze der Lohnbesteuerung nach oben zu setzen und dass will diese Bundesregierung sicher nicht, so Haidlmayr.
Soziale Härtefälle enstehen zudem nicht nur durch die Besteuerung der Unfallrenten, sondern über Effekte, die sich daraus ergeben. So werden z.B. Mietzinsbeihilfen nicht mehr bezahlt, weil es mehr steuerliches Einkommen gibt. „Alles andere als ein Fallen der Besteuerung ist daher keine Lösung“, so Haidlmayr.