Haidlmayr: Minister Buchinger will Ungleichheit bei Pflege und Betreuung schaffen

Grüne fordern Kompetenzerweiterung auch bei persönlicher Assistenz

Theresia Haidlmayr
Ladstätter, Markus

„Mehr als überrascht“, zeigt sich die Behinderten-Sprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr, dass Minister Buchinger die Kompetenzerweiterung im Rahmen der Änderungen zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GUKG) kritisiert: „Ich habe bis dato angenommen, dass Minister Buchinger sich auf die Seite von Behinderten und Pflegebedürftigen Menschen stellt und nicht auf die Seite von Vorfeldorganisationen oder Gewerkschaft. Was hat Minister Buchinger für einen Grund, dass er eine Ungleichstellung bei den medizinnahen Tätigkeiten schaffen will? Wenn jetzt gesetzlich sichergestellt wird, dass es bei der 24-Stunden-Betreuung eine Kompetenzerweiterung gibt, warum darf es sie dann für Buchinger nicht auch bei persönlicher Assistenz oder für BehindertenbetreuerInnen, die zum Beispiel in Wohngemeinschaften arbeiten, geben“, fragt Haidlmayr, die sich auch daran erinnert, dass erst vor wenigen Tagen Minister Buchinger den Gesetzesentwurf der Ministerin Kdolsky vollinhaltlich unterstützt hat.

„Ich finde es unerträglich, dass bei dem Koalitionsgeplänkel dieser Parteien jetzt Menschen mit Behinderungen als Opfer herhalten sollen und Minister Buchinger ihnen wichtige Bereiche zum selbstbestimmt leben wieder abdrehen will“, kritisiert Haidlmayr.

„Was die von Minister Buchunger kritisierte Haftungsfrage betrifft, muss es selbstverständlich für alle PersonenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen eine Betriebshaft-Pflichtversicherung geben, die vom Arbeitgeber abgeschlossen wird. Damit sind alle gesetzlich erlaubten Tätigkeiten abgedeckt. Im Rahmen der bereits seit längerem bestehenden Assistenzgenossenschaften ist dies schon längst Usus. Minister Buchinger muss es endlich unterlassen, Menschen mit Behinderungen als Spielball der Politik herzunehmen“, schließt Haidlmayr.

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0 Kommentare

  • Es sind dies Alles Zeichen einer Unkultur in der all das verboten ist was nicht durch das Zertifikat an der Wand ausdrücklich erlaubt ist. Nur bei den kostenlos pflegenden Angehoerigen, da fragt niemand nach Ausbildung, Kompetenz, Versicherung oder ähnlichem. Das ist die Kehrseite eines immer mehr regulierten Europas.

    Min. Buchinger sollte eigentlich wissen was Sache ist, denn er hat, wie ich lese, ein behindertes Kind. Ich nehme an er hat sich des Problems elegant entledigt indem er sich von Gattin plus Kind im letzten Jahr getrennt hat, sodass er ohne vor seiner eigenen Familie rot zu werden Klientelpolitik zugunsten der Pflegekonzerne und der Besitzstands- und Statusverteidiger betreiben kann.

  • Minister Buchinger zeigt einmal mehr seine behindertenfeindliche Grundhaltung auf: Anstatt die grundvernünftigen und ausgewogenen neuen Bestimmungen aus vollem Herzen und mit ganzer Kraft zu unterstützen – wie er dies ja ursprünglich auch angekündigt hat – geht er vor der vereinigten Lobby des ÖGB, der AK, der „Wohlfahrtsverbände“ und der beruflichen Interessensvertreter in die Knie und fällt uns damit in der Rücken!

    Buchinger sollte sich bei den Betroffenen endlich einmal darüber informieren was Sache ist! Ich werde den Eindruck nicht los, dass er nicht die geringste Ahnung hat …