Einwilligungsunfähige müssen rechtlich geschützt werden
„Es ist erfreulich, daß die Bioethik-Kommission Bundeskanzler Schüssel bestätigt, daß Österreich bei einem Beitritt zur Biomedizinkonvention noch rechtliche und politische Maßnahmen setzen muß. Die Grünen machen schon seit 1996 darauf aufmerksam, daß die Artikel 17 und 20 große Risiken für einwilligungsunfähige Personen bergen. Wie jetzt auch der Kommission festgestellt hat, können diese Risiken für die Betroffenen nur beseitigt werden, indem Österreich gesetzliche Maßnahmen ergreift, die die medizinische Forschung regeln und ein Forschungsverbot an einwilligungsunfähigen Personen sicherstellen“, so die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr. Eine klare Regelung müsse es auch für Notfall-Patienten geben.
Die Grünen fordern daher ein Forschungsgesetz, das sowohl Regelungen für einwilligungsunfähige Personen als auch für Notfallpatienten beinhaltet. „Erst wenn dieses Gesetz im Parlament beschlossen ist, dann ist Österreich reif, die Biomedizinkonvention zu unterschreiben“, so Haidlmayr.