Grüne: Ranking um PersonenbetreuerInnen zu Dumping-Preisen eingeleitet

„Das von der Volkshilfe präsentierte 24-Stunden-Service ist im Grunde genommen für ältere, auf Hilfe angewiesene Menschen gleich schlecht wie jenes des NÖ-Hilfswerkes“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr.
„Für die sogenannten PersonenbetreuerInnen ist dieses Servicepaket noch schlechter als jenes des Hilfswerks. Wer sich bei der Volkshilfe als PersonenbetreuerIn bewirbt, muss sich im Klaren sein, noch weniger zu verdienen als beim Hilfswerk“, so Haidlmayr. Zahlt das Hilfswerk ohnehin nur lediglich 45 Euro netto pro Tag an die PersonenbetreuerInnen, so sind es bei der Volkshilfe nur mehr 34 Euro netto pro Tag. „Das Ranking um PersonenbetreuerInnen zu Dumping-Preisen ist damit eingeleitet“, sagt Haidlmayr.
„Auffallend ist auch, dass sich sowohl das Hilfswerk als auch die Volkshilfe für Qualitätskontrollen, die sie anbieten, von den PflegegeldbezieherInnen stattlich bezahlen lassen. Versagt jedoch diese Qualitätskontrolle und kommen PflegegeldbezieherInnen zu Schaden, dann, so sind sich beide Organisationen einig, halten sie sich schadensfrei.
Haidlmayr fordert, „wenn die Betreuungsorganisationen sich schon Qualitätskontrollen so hoch bezahlen lassen, dann haben sie auch bei Schäden die volle Haftung zu übernehmen. Es ist nicht einzusehen, warum PflegegeldbezieherInnen Qualitätskontrollen zahlen müssen, wenn sie dann aber bei Versagen dieser auf persönlichem Schaden sitzen bleiben. Die Anbieter von 24-Stunden-Betreuung sind daher aufgefordert, dafür zu sorgen haben, dass ihre QualitätskontrollerInnen entsprechend berufshaftpflichtversichert sind und diese Versicherung auch von den Organisationen übernommen wird“, so Haidlmayr.
„Eine klare Definition was Qualitätskontrolle konkret für Leistungen beinhaltet, ist ein nicht gelüftetes Geheimnis. Hauptsache, die PflegegeldbezieherInnen müssen dafür bezahlen“. Haidlmayr kündigt eine parlamentarische Anfrage zur Klärung der für sie so undurchsichtigen, parteipolitischen Machenschaften (Hilfswerk ÖVP, Volkshilfe SPÖ) in dieser Causa an.
Gerhard Lichtenauer,
28.01.2008, 22:20
Unabhängig davon, dass der „24-Stunden“-Schmäh bereits seit fast einem Jahr verzapft wird und auch zu Ehren eines Bundesgesetzes kam, könnten sich alle Anbieter der so genannten „24-Stunden-Betreuung“ den Vorwurf irreführender Geschäftspraktiken wegen unrichtiger Angaben nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) konfrontiert sehen. In der Anpreisung des „Produktes“ werden pflegebedürftige Menschen darüber offenkundig getäuscht, es handle sich um eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, wo es sich doch lediglich um bis zu neun Stunden täglicher Tätigkeit handelt. Ebenso verhält es sich mit den berufsrechtlichen Befugnissen, die noch mindestens zwei Monate (wohl noch länger) Gültigkeit haben. Werden die Kunden darauf ausreichend hingewiesen, dass sie zusätzlich befugte Pflegekräfte beauftragen müssen? Klären die „Vermittler“ auch darüber auf, dass die zumeist selbständigen Personenbetreuer nicht an Weisungen gebunden sein dürfen und Vorgaben über Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsabfolge unzulässig sind?
Richtigstellung!,
28.01.2008, 17:04
Frau Haidlmayr will wieder einmal parteipolitisches Kleingeld auf dem Rücken der Pflegebedürftigen kassieren. Volkshilfe und Hilfswerk sind bei weitem nicht die einzigen Anbieter der 24-Stunden-Betreuung. Wenn Frau Haidlmayr ein bisschen recherchieren würde, hätte sie festgestellt, dass die Preise von Volkshilfe und Hilfswerk etwa gleich sind wie die der Vermittlungsagenturen, die auch schon vor dem 1.7.2007 angeboten haben, damals noch ohne Sozialversicherung. Die Menschen können zum Glück selbst wählen, wem sie vertrauen. Frau Haidlmayr hat sich durch ihre rein parteipolitisch bedingte Aussagen selbst disqualifiziert.