Hamburgs historischer Schritt – was Österreich jetzt tun sollte

Über Generationen wurde der Gebrauch der Gebärdensprache im Unterricht systematisch unterbunden und durch den sogenannten „Oralismus“ ersetzt. Ein Kommentar.

Lukas Huber 2025
Lukas Huber

Am 16. Juli 2025 hat die Hamburgische Bürgerschaft – getragen von SPD, CDU, Grünen und der Linken – eine formelle Entschuldigung für das jahrzehntelange Unrecht gegenüber gehörlosen Menschen beschlossen und zugleich Aufarbeitung, Unterstützungsleistungen sowie die Initiative für einen bundesweiten Entschädigungsfonds angekündigt. Dieser parteiübergreifende Beschluss setzt Maßstäbe im deutschsprachigen Raum.

Über Generationen wurde der Gebrauch der Gebärdensprache im Unterricht systematisch unterbunden und durch den sogenannten „Oralismus“ ersetzt. Kinder mussten Lautsprache erzwingen, oftmals unter physischem und psychischem Druck. Die Folgen waren Sprachdeprivation, Bildungs- und Teilhabebarrieren sowie langfristige soziale und gesundheitliche Schäden – ein Muster struktureller Gewalt im Bildungswesen.

Die Hamburger Bürgerschaft hat diese systematische Sprachunterdrückung nun als strukturelle Gewalt anerkannt. In einer historischen Anhörung im Sozialausschuss erhielten gehörlose Betroffene erstmals Raum, ihre Geschichten öffentlich zu teilen – gedolmetscht in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Dies allein war ein Novum.

Der politische Durchbruch: Entschuldigung, Aufarbeitung, Entschädigung

Der interfraktionelle Antrag (Drucksache 23/821) sieht vor:

  • eine formelle Entschuldigung für das begangene Unrecht,
  • eine wissenschaftliche Aufarbeitung unter Einbeziehung gehörloser Expert:innen und Deaf Studies,
  • die Förderung niedrigschwelliger Hilfen für gehörlose Menschen,
  • und die Einsetzung eines bundesweiten Entschädigungsfonds.

Ein Blick in die Schweiz: Entschuldigung vom 23. September 2021

Bereits 2021 setzte die Schweiz ein starkes Zeichen: Am 23. September – dem Internationalen Tag der Gebärdensprachen – entschuldigten sich Sonos und die Gehörlosenschulen, getragen von der Vorarbeit des SGB-FSS, für die Unterdrückung der Gebärdensprachen in der Schweiz (DSGS, LSF und LIS) im 19. und 20. Jahrhundert.

Grundlage war der Vorbericht (2017) und die Studie „Aus erster Hand. Gehörlose, Gebärdensprache und Gehörlosenpädagogik in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert“ (Hesse et al., Cronos-Verlag 2020), die das Gebärdensprachverbot als „künstlich erzeugte Behinderung” mit lebenslangen Folgen belegte; der Bundesrat erkannte das Unrecht in einem Bericht vom 24. September 2021 ausdrücklich an.

Ein historisches Signal – doch wie steht es um Österreich?

In Österreich wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) zwar 2005 verfassungsrechtlich anerkannt und 2021 der Ausbau eines kompetenzorientierten ÖGS-Lehrplans angestoßen; eine öffentliche Entschuldigung und systematische Aufarbeitung des historischen Unrechts in Schul- und Heimeinrichtungen fehlen jedoch bis heute.

Beim Staatsakt „Geste der Verantwortung“ am 17. November 2016 wurde die Gruppe der gehörlosen Opfer nicht erwähnt; am 10. Dezember 2016 folgten in Tirol erste Entschuldigungen, jedoch ohne Landtagsanhörung oder Forschungsauftrag.

Die Volksanwaltschaft dokumentierte in ihren jüngsten Berichten („Kontrolle der öffentlichen Verwaltung” 2022 bis 2024) Gewalt, Missbrauch und Gebärdensprachverbote sowie Entschädigungszahlungen; in Salzburg wurden 109 Opfer mit insgesamt über 1,3 Mio. Euro entschädigt und eine wissenschaftliche Aufarbeitung bis September 2026 beauftragt.

Zeitzeug:innenberichte und aktuelle Dokumentarfilme („Gehörlose ÖsterreicherInnen im Nationalsozialismus” von Krausneker und Schalber 2009, Kinofilm „gehörlos” von Lackenberger und Mader 2024) unterstreichen die Dringlichkeit einer bundesweiten Anerkennung und Aufarbeitung.

Der Unterschied liegt in der politischen Kultur

In Hamburg kamen Politik und Gehörlosengemeinschaft über Parteigrenzen hinweg zusammen; in Österreich fehlt ein vergleichbarer Konsens, insbesondere mit Blick auf Bundeseinrichtungen wie das ehemalige Bundes‑Taubstummeninstitut (heute „Bundesinstitut für Gehörlosenbildung”) und das Heim in Kaltenleutgeben.

Bei der Sitzung des Bundesrates am 8.11.2023 hat Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien) den Jahresbericht der Volksanwaltschaft aufgegriffen. Dennoch: die ausbleibende Aufarbeitung macht das Unrecht unsichtbar und lässt strukturelle Gewalt unbenannt.

Was es nun braucht:

  • eine parlamentarische Anerkennung des historischen Unrechts auch in Österreich;
  • eine öffentliche Entschuldigung des Bundes und aller Bundesländer – barrierefrei und im Dialog mit der ÖGS-Community;
  • eine Erweiterung des Anspruchskreises für pauschale Entschädigungen (inkl. Tagesheime/Halbinternate sowie Betroffene der Jahre 1938–1945);
  • eine unabhängige, interdisziplinäre Forschung zur Geschichte gehörloser Menschen in Bildungseinrichtungen – unter gleichberechtigter Einbeziehung der ÖGS‑Community, mit öffentlichem Abschlussbericht und Empfehlungen.

Diese Schritte sind Gesten der Anerkennung, keine Heilung. Sie würden Verantwortung sichtbar machen, historisches Unrecht benennen und die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe schaffen.

Hamburg und die Schweiz haben gezeigt, wie Aufarbeitung gelingen kann – Österreich sollte diesen Mut jetzt aufbringen.

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  • Beat Kleeb , Antworten

    06.09.2025, 16:01

    Leider hat es in der Schweiz keine richtige Entschuldigung gegeben. Es wurde NUR das Bedauern ausgedrückt, dass die Gebärdensprache unterdrückt wurde. Und dass man ab nun die Gebärdensprache anerkenne und fördern will. Aber das Wort „Entschuldigung“ wurde nie gebraucht in der Erklärung. Es wurde auch in keiner Form eine Verantwortung übernommen für die Vergangenheit, keine Massnahmen zur Aufarbeitung der Geschichte und des Leidens der Gehörlosen in der Vergangenheit.

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