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2. Geburtstag der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: "Licht für die Welt" zieht Bilanz

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Licht für die Welt

Am 3. Mai 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Seither haben 85 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert. Damit verpflichten sie sich, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und sie in alle Entscheidungen mit einzubeziehen, die sie betreffen. Diese UN-Konvention ist das erste Menschenrechtsabkommen, das auch – uneingeschränkt – die Umsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit fordert.

Rupert Roniger, Geschäftsführer von „Licht für die Welt“, erklärt: „Österreich hat am 26. September 2008 diese UN-Konvention ratifiziert. Zum 2. Geburtstag der Konvention ist die österreichische Entwicklungszusammenarbeit allerdings noch weit davon entfernt, Menschen mit Behinderungen durchgängig einzubeziehen. Und das ist nicht nur eine Frage des dramatisch niedrigen Budgets für Entwicklungszusammenarbeit.“

Lücken in der Umsetzung der Konvention gibt es allerdings nicht nur in der österreichischen, sondern auch in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Im September werden Staats- und Regierungschefs aus aller Welt in New York zusammentreffen, um den Fortschritt der Millenniumsentwicklungsziele zu diskutieren und die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Bis ins Jahr 2015 soll die weltweite Armut halbiert werden und alle Kinder sollen Zugang zu Grundschulbildung haben. Auch Bundeskanzler Werner Faymann wird am Gipfel in New York teilnehmen.

Rupert Roniger: „Wir fordern Bundeskanzler Werner Faymann auf, in News York darauf hinzuweisen, dass die Millenniumsentwicklungsziele nur dann erreicht werden können, wenn auch Menschen mit Behinderungen einbezogen werden!“

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