Hasskriminalität gegen Menschen mit Behinderungen wird kaum angezeigt

KOBV warnt: Großteil der Übergriffe bleibt ohne Konsequenzen

Logo KOBV
KOBV

Hasskriminalität (auch Hate Crime genannt) ist weiter auf dem Vormarsch. Das bestätigt eine aktuelle Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS). Besorgniserregend ist vor allem die Dunkelziffer: Behinderungen sind der zweithäufigste Grund für Benachteiligungen, Diskriminierungen und Beleidigungen.

79 % der Übergriffe bleiben ohne Konsequenzen: Die Anzeigenstatistik des Innenministeriums weist für 2024 lediglich 125 Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen aus.

Für die Erhebung der Dunkelziffer hatte das IHS im Sommer 2024 über Organisationen, darunter auch über den KOBV Österreich, einen Fragebogen an relevante Personenkreise versendet. Von über 2.000 Rückmeldungen waren jedoch nur 868 verwertbar. Die Ergebnisse sind damit zwar nicht repräsentativ, lassen jedoch auf gewisse Tendenzen schließen. Im Fall von Menschen mit Behinderungen dürfte der soziale Status ein zusätzliches Motiv für Hasskriminalität darstellen. Die Übergriffe finden vor allem verbal statt und sind meistens mit sozialer Abwertung verbunden.

Hasskriminalität ist praktisch unsichtbar

Für den KOBV Österreich sind die erhobenen Daten ein Alarmsignal. Vor allem die hohe Dunkelziffer sei besorgniserregend, sagt KOBV-Präsident Franz Groschan:

Hasskriminalität gegen Menschen mit Behinderungen ist praktisch unsichtbar und wird kaum angezeigt. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Da ist zum Beispiel die Sorge, dass man nicht ernst genommen wird oder dass die Anzeige keine Konsequenzen für die Täterin oder den Täter haben könnte. Auch Angst vor Vergeltung spielt eine Rolle, vor allem dort, wo die Täterin oder der Täter aus dem direkten Umfeld stammt oder ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Die Studie lege außerdem nahe, dass mangelnde Selbstermächtigung und begrenztes öffentliches Problembewusstsein die Situation verschärfen.

„Wenn fast 80 % der Täterinnen und Täter ungestraft davonkommen, dann müssen wir uns fragen, was wir tun können, um die zahlreichen Hürden aus dem Weg zu räumen, die einer Anzeige im Weg stehen“, betont Groschan.

Manche dieser Hindernisse, wie etwa Zugänge zu Polizeistationen oder Informationen in einfacher Sprache, seien dabei vergleichsweise einfach und schnell zu beseitigen. „Eine Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu bauen, ist weit weniger Arbeit als Menschen zum Umdenken zu bewegen“, führt der KOBV-Präsident aus.

Präventionsmaßnahmen müssen inklusiv und barrierefrei sein

Die in der Studie präsentierten Vorschläge für wirksame Maßnahmen, wie anonyme, sichere Meldewege, standardisierte und barrierefreie Meldeformulare oder niederschwellige Beratungs- und Begleitangebote für Opfer von Hasskriminalität, seien ein wichtiger Schritt, um die Anzeigenbereitschaft zu erhöhen. Auch Info-Veranstaltungen, Workshops, Begegnungsräume in Wohnanlagen oder die Wiener Grätzlzentren hält der KOBV-Präsident für eine gute Idee.

„Wir dürfen aber nicht vergessen, dass all diese Angebote auch barrierefrei sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen teilnehmen können“, betont Franz Groschan, „das betrifft auch die Beratungseinrichtungen oder Polizeistationen. Gebärdensprache, einfache Sprache, taktile Leitsysteme – all das erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu wichtigen Informationen rund um Hasskriminalität, sodass sie im Ernstfall wissen, an wen sie sich wenden können.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.