Der Grazer Künstler Wolfgang Temmel fordert die Herausgabe seines Kunstwerkes "Rampe für die Öffentlichkeit - Objekt für den öffentlichen Raum" aus dem Jahr 1981.
Man muss schon ein Stück zurück gehen in die Geschichte,um zu verstehen, worum es bei der Angelegenheit wirklich geht. Man schrieb 1981, das „UNO-Jahr für Behinderte“.
In diesem Jahr hat der Künstler Wolfgang Temmel, er benützt einen Rollstuhl, das Grazer Künstlerhaus mit einem seiner Kunstwerke zugänglich gemacht. Er hatte eine große und schöne Rampe als Skulptur vor dem Haupteingang aufstellen lassen. Die Kosten dafür hat der Künstler mit Sponsorengeldern abgedeckt.
Die Kleine Zeitung schrieb damals über die Aktion in der Ausgabe vom 26. Mai 1981: „Die Szene hatte etwas Subversives an sich: Sonntagnacht fuhr vor dem Grazer Künstlerhaus ein Lastwagen vor. Eisenteile wurden entladen und montiert. Wenig später spannte sich eine 17 Meter lange und 1.700 Kilogramm schwere Rampe über die Stiege hin zum Eingang des Musentempels, der nunmehr auch auf Rädern erreichbar ist.“
Temmel war in der Kleinen Zeitung mit den Worten zitiert: „Mich interessieren bei dieser Aktion auch die Folgen: Ich möchte erfahren, was einem passiert, der etwas tut, das andere, dafür zuständige Leute, schon längst hätten tun sollen.“
Die Kleine Zeitung spekulierte damals: „Von der Zwangsräumung bis zur Besitzstörungsklage durch die Stadt Graz wäre alles drinnen.“
Der zuständige Stadtrat Erich Edegger zeigte sich zerknirscht und stellte fest: „Ich halte es für ein Mahnmal. Es ist beschämend, dass wir erst solcher Anstöße bedürfen, um die Wirklichkeit zu begreifen. Die Rampe wird bewilligt und bleibt!“
Landesrat Kurt Jungwirth, künstlerischer Schirmherr vor Ort, meinte im Jahr 1981: „Das ist zweifellos eine wichtige Demonstration, bei welcher Ästhetik nicht entscheidend ist“.
Doch dann nimmt die Geschichte einen interessanten Verlauf.
1982 wird die Installation bei einem Wettbewerb mit dem Förderungspreis des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst ausgezeichnet.
Im September 1983 wird die Langzeitwirkung des Mahnmals anscheinend dann doch zu groß. Die Rampe wird in einer Nacht- und Nebelaktion abmontiert und Landesrat Kurt Jungwirth teilt dies Temmel schriftlich mit.
Doch wer glaubt, dass das Grazer Künstlerhaus dafür eine andere ordentliche Rampe für den Haupteingang bekommen hat, der irrt. Seither ist das Künstlerhaus nur mehr über einen „holprigen, schmutzigen Hintereingang“ erreichbar, wie Temmel erläutert. Selbst dort muss man sich per Glocke anmelden und hoffen, dass einem die Türe geöffnet wird. Ein Umstand, der naturgemäß noch immer für heftige Kritik sorgt.
2001 versuchte Temmel in der Vorbereitung einer von ihm initiierten Ausstellung die Rampe zurückzubekommen, weil sie ein wesentlicher Beitrag seiner Arbeiten war.
Nun verstricken sich die Beamten in widersprüchliche Aussagen. Einerseits ist gesichert, dass die Rampe noch im Jahr 1999 existierte, andererseits war es Temmel bis Mai 2004 nicht möglich, sein Kunstwerk ausgehändigt zu bekommen. Sogar eine eventuell erfolgte Verschrottung konnte nicht ausgeschlossen werden.
„Was empört, ist, dass man keine klare Antwort bekommt. Es ist eine kulturpolitische Blamage“, zeigt sich Temmel verärgert und kündigt eine Klage an. Sein Anwalt, Wolfgang Jantscher, weist darauf hin, dass „Eigentum nicht erlischt“. Man fordere die Herausgabe der Skulptur, die einen Schätzwert von 30.000 Euro hat.