"Erhöhung des Pflegegeldes um 10 Prozent verbunden mit einer dauerhaften Valorisierung notwendig"

„Das BZÖ wird SPÖ-Sozialminister Buchinger freundlicherweise unter die Arme greifen und die von Buchinger vorgeschlagene Erhöhung der Förderung bei der 24-Stunden-Pflege, die Pflegegelderhöhung um mindestens 5 Prozent und zusätzlich die Abschaffung der unsozialen Vermögensgrenze in der nächsten Sitzung des Nationalrates am 24.September beantragen. Nachdem sich jetzt auch die ÖVP für die dringend notwendigen Verbesserungen bei der Pflege ausspricht, ist sicherlich mit einer breiten Zustimmung zum BZÖ-Antrag zu rechnen – ansonsten würden sich SPÖ und ÖVP doch damit entlarven, dass sie ihre Wahlversprechen schon vor der Wahl brechen“, so BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner in einer Reaktion auf die unglaubwürdigen Wahlkampfankündigungen von SPÖ-Sozialminister Buchinger zur Pflege.
Buchinger habe sich bereits seit Monaten lauthals für eine Pflegegelderhöhung ausgesprochen – Fakt ist aber, dass die SPÖ auch in der letzten Sitzung des Nationalrates eine Pflegegelderhöhung gemeinsam mit der ÖVP abgelehnt hat.
„Die SPÖ verspricht wieder einmal vor Wahlen allen Alles – denkt aber nicht einmal im entferntesten daran ihre Versprechen auch zu halten. Die Faymann-SPÖ unterscheidet sich hier in keinster Weise von der Gusenbauer-SPÖ. Versprochen ist versprochen und wird sofort gebrochen – das sollte die SPÖ eigentlich auf ihre Plakate schreiben“, so Haubner.
„Gerade Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Damit aber die pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbstständiges Leben im eigenen Haushalt führen können, muss das Pflegegeld entsprechend angehoben werden. Es muss daher eine einmalige Erhöhung des Pflegegeldes um mindestens 10 Prozent verbunden mit einer dauerhaften Valorisierung umgehend durchgeführt werden“, sagte Haubner.
„Jeder Österreicher hat das Recht auf sichere und leistbare Pflege, nicht nur im Alter, auch bei Krankheit und Behinderung. Das BZÖ verlangt eine bundeseinheitliche Regelung, mit der die Regressforderungen an Angehörige abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass in einzelnen Bundesländern auf das Vermögen von Angehörigen zurückgegriffen wird und in anderen nicht. Wir haben überdies im Parlament bereits mehrfach beantragt, dass auch die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Pflege abgeschafft wird“, betonte Haubner abschließend.