Aktuelles Gesetz bedeutet Verunsicherung, finanzielle Belastung und Benachteiligung für Betriebe - Zeitliche Umsetzung der Barrierefreiheit im Gleichklang mit öffentlichen Stellen
Im Rahmen des heutigen Wirtschaftsparlaments brachte der Österreichische Wirtschaftsbund einen Antrag zu Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ein.
Generalsekretär Peter Haubner erläutert die Notwendigkeit: „Wir bekennen uns zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung und in diesem Rahmen auch zur Barrierefreiheit. Durch das momentane Gleichstellungsgesetz und dessen Übergangsbestimmungen wird jedoch die gewerbliche Wirtschaft gegenüber der öffentlichen Hand benachteiligt. Während der Bund bis 31.12.2019 Zeit hat, bauliche Barrieren in öffentlichen Gebäuden zu beseitigen, müssen die heimischen Wirtschaftstreibenden bereits bis 31.12.2015 ihre für Kunden zugänglichen Räume barrierefrei machen. Das aktuelle Gesetz führt daher zu Verunsicherung, finanziellen Belastungen und einer eindeutigen Benachteiligung der heimischen Unternehmer. Eine Novelle ist daher dringend nötig. Die Privatwirtschaft darf nicht schlechter gestellt werden, als die öffentliche Hand.“
Der Wirtschaftsbund-Antrag wurde mehrheitlich angenommen.