Haupt: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in gesetzlicher Begutachtung

Sehr erfreut, dass der Entwurf zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nun in die offizielle gesetzliche Begutachtungsphase gegangen ist, zeigte sich Sozialminister Mag. Herbert Haupt.

Herbert Haupt
FPÖ

„Den vorliegenden Entwurf haben wir gemeinsam mit den Interessensvertretern ausgearbeitet. Damit sind wir wieder einen wesentlichen Schritt in Richtung Gerechtigkeit für Menschen mit besonderen Bedürfnissen gegangen. Jahrzehntelang hat man Menschen mit besonderen Bedürfnissen diese Gerechtigkeit verwehrt. Das vorliegende Gesamtpaket ist der derzeit bestmögliche Entwurf und ein sehr gutes Instrumentarium, um den Menschen mit Behinderungen in Österreich wieder ein gutes Stück mehr an Stabilität und Sicherheit, vor allem aber an gleichberechtigter Teilhabe im täglichen Leben zu geben. Wir sind in diesem Bereich bisher den gemeinsamen Weg gegangen. Dadurch können wir auch für den weiteren gesetzlichen Ablauf sicherstellen, dass ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nicht zum Spielball parteipolitischer Strategien wird, sondern dass Menschen ehrlichen

Herzens an diesem Entwurf auch in Zukunft arbeiten werden. Ich hoffe, dass uns die Begutachtungsphase hohe Akzeptanz bringen wird. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es besonders notwendig, das Auge bei den Schwächsten der Gesellschaft zu haben“, erklärte Haupt vom Entwurf überzeugt.

Dass ein Bundes-Gleichstellungsgesetz ins Leben gerufen wurde, sei der Wille aller politischen Parteien gewesen, was ein Entschließungsantrag im Nationalrat des Jahres 2003 belege. Ebenfalls vom Nationalrat beauftragt wurde, dass bei vielen Teilen der Entwicklung des Gesetzes Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungsorganisationen natürlich miteingebunden waren.

So können diesem Entwurf entsprechend Diskriminierungen im privaten Bereich (z. B. im Zusammenhang mit Verbrauchergeschäften) im Gerichtsweg geltend gemacht, also richtiggehend eingeklagt werden.

Wie immer geartete Diskriminierungen durch Behörden im Zuge von Verwaltungsverfahren sind innerhalb des jeweiligen Verwaltungsverfahrens im Instanzenzug geltend zu machen. Der vorliegende Gesetzesentwurf liefert unter anderem als Instrument zur Beseitigung einer Diskriminierung das Zusprechen von Schadenersatz.

Für diese Fälle soll nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtsmittelzuges zur Entscheidung über Schadenersatzansprüche die Bundesberufungskommission zuständig gemacht werden.

Durch den Gesetzesentwurf soll ein in seiner Tätigkeit selbständiger, unabhängiger und an keine Weisungen gebundener „Behindertenanwalt“ eingerichtet werden, ebenfalls ist die Anerkennung der Gebärdensprache ein wichtiger Bestandteil des Gleichstellungspaketes.

Doch der vorliegende Gesetzesentwurf soll auch EU-Recht umsetzen, nämlich die Richtlinie 2000/78/EG (die EU-Rahmenrichtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf).

„Ich bin zuversichtlich, dass das Paket von seinen Grundzügen her so bleiben wird. Der vorliegende Entwurf ist eine sehr gute Basis dafür, um für Menschen mit Behinderungen in Österreich jene rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihnen eine grundsätzliche Gleichberechtigung im Leben und in der Gesellschaft ermöglichen“, erklärte Haupt abschließend.

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