Haupt: Skandalöse Vorgangsweise lückenlos aufklären

Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, fordert Innenministerin Maria Fekter auf "die skandalöse Vorgangsweise der Fremdenpolizei lückenlos aufzuklären".

Herbert Haupt
BIZEPS

Wie mehrfach berichtet, wurde am 25. März 2009 ein lernbehinderter 21-jähriger, aus dem Sudan stammender Österreicher festgenommen und acht Tage in Schubhaft gehalten. Für Amnesty International war dies „Institutioneller Rassismus„.

Ähnlich deutlich nahm nun Mag. Herbert Haupt dazu Stellung: Wie aus dem Medien zu erfahren ist, wurde der gebürtige Sudanese mit Lernschwierigkeiten ohne Grund acht Tage lang von der Fremdenpolizei in Schubhaft genommen, da er sich wegen seiner Behinderung nicht verständigen konnte, ein Schlag gegen die Menschen- und Bürgerrechte in einem Rechtsstaat wie Österreich.

UN-Konvention umsetzen

Gerade der öffentliche Dienst hat die im Vorjahr ratifizierte UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Gänze umzusetzen, erinnert der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.

Der Vorfall zeigt sehr deutlich, dass für einige Polizeibedienstete das Wort „Menschenwürde“ ein Fremdwort ist und Vorurteile gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten noch immer bestehen, erläutert Haupt und möchte wissen, ob der Informationsfluss innerhalb der Polizei überhaupt noch funktioniert, wenn eine Person trotz Vermisstenanzeige durch Verwandte für acht Tage in Schubhaft „verschwindet“.

Haupt fordert Bericht

„Ich fordere die zuständige Innenministerin auf, den Vorfall lückenlos aufzuklären und der Öffentlichkeit Bericht zu erstatten“, hält Haupt in einer Aussendung fest und meint abschließend: „Es kann und darf nicht sein, dass in Österreich ein Mensch aufgrund seiner Behinderung, seiner Hautfarbe oder Herkunft ohne genauerer Prüfung in Schubhaft genommen wird.“

Das Innenministerium verweist im Zusammenhang mit den Vorwürfen auf die Bundespolizeidirektion Wien, berichtet der Standard.

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