Sozialminister setzt auf §15a-Vereinbarungen mit den Ländern zur Harmonisierung der Systeme

Sozialminister Mag. Herbert Haupt stellte heute bei einer Pressekonferenz, gemeinsam mit Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil, seine im Auftrag des BMSG erstellte Studie „Vergleich der Sozialhilfesysteme der Bundesländer“ vor. Haupt stellte eingangs fest, dass das österreichische Sozialnetz, im internationalen Vergleich betrachtet, gut dastehe.
„Die Studie zeigt aber großen Handlungsbedarf für Bund und Länder, deshalb strebe ich §15a-Vereinbarungen an, um eine Harmonisierung und mehr Transparenz der teilweise sehr unterschiedlichen Sozialgesetzgebung zu erreichen,“ bekräftigte der Sozialminister. Von sich aus könnte der Bund in einem Grundsatzgesetz den Rahmen für sozialhilferechtliche Regelungen vorgeben.
„Als erstes werde ich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länder einrichten, die bereits im Oktober dieses Jahres mit der Arbeit beginnen soll. „Ein koordiniertes Vorgehen in dieser sehr wichtigen und heiklen Materie ist unabdingbar“, so Haupt.
Der Sozialminister betonte, dass es ihm besonders um die Menschen gehe, die aufgrund ihrer sozialen Notlage auf Unterstützung durch Land und Bund angewiesen seien. „Es kann doch schließlich nicht sein, dass die Höhe der Sozialhilfe davon abhängt, in welcher Region jemand zu Hause ist. Ich bin deshalb besonders erfreut, dass auch die Länder die Wichtigkeit einer gemeinsamen Vorgangsweise erkannt haben.“
Der Autor der Studie, Univ.Prof. Dr. Walter J. Pfeil, unterstrich die Notwendigkeit einer genauen Analyse der historisch gewachsenen Landessozialhilfegesetzgebung, die sich im Laufe der Zeit immer weiter auseinander entwickelt habe. „Der Mut zur Transparenz bedeutet aber auch für die Politiker eine Verpflichtung und Herausforderung“, betonte Pfeil, der auch die Bundessozialämter als wesentliche Sozialzentren miteingebunden sehen möchte. Jedenfalls wäre es im europäischen Vergleich ein Kuriosum, dass es im kleinen Österreich neun verschiedene Regelungen im Bereich der Sozialhilfe gebe. Das zeige deutlichen Handlungsbedarf.
„Ein Staat, der sich seiner sozialen Verpflichtungen bewusst ist, muss für die Existenzsicherung seiner Bürgerinnen und Bürger geradestehen“, bekräftigte Sozialminister Haupt abschließend.