Bedienstete von Wien können Familienhospizkarenz noch immer nicht in Anspruch nehmen
Im Rahmen seiner Bilanz-Pressekonferenz „Sozial gestalten mit Herz und Verstand – 2 Jahre Herbert Haupt“ nannte es der Sozialminister einen beispiellosen Skandal, dass Wien als einziges Bundesland bisher das Dienstrecht seiner Bediensteten noch nicht auf die Familienhospizkarenz abgestimmt habe. Haupt: „Wien ist wieder einmal säumig. Bedienstete von Wien können die Familienhospizkarenz nicht in Anspruch nehmen. Das ist ungeheuerlich.“
Mit dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich gebe es eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit für pflegende Angehörige, die durch die Säumigkeit der Stadt Wien von den eigenen Bediensteten nicht in Anspruch genommen werden können. „Im Dienstrecht fehlen immer noch die Voraussetzungen dafür,“ so Haupt.
Außerdem werde den Bediensteten auch das Pflegegeld vorenthalten, welches im Rahmen der Familienhospizkarenz auf Antrag unbürokratisch und unverzüglich ausgezahlt würde, so Haupt.
„Bisher gibt es nicht einmal einen Begutachtungsentwurf zur Familienhospizkarenz,“ unterstrich ein empörter Sozialminister. Das Bundesgesetz zur Familienhospizkarenz ist seit 1. Juli 2002 in Kraft. Es gibt die Möglichkeit, sterbende und schwerstkranke Angehörige durch Familienmitglieder in ihren letzten Stunden zu begleiten.
Die Familienhospizkarenz ist weltweit ohne Vergleich und steht in schroffem Gegensatz zu den Modellen der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden und Belgien. Scharfe Kritik übte Haupt auch an der Behindertenpolitik der Stadt Wien, welche ihrer Einstellungspflicht für Menschen mit Behinderung nicht nachkomme.
„Hier fehlen fast 1.000 Arbeitsplätze. Damit steht Wien an blamabler letzter Stelle von ganz Österreich.“ Haupt abschließend: „Bedauerlicherweise zeigt sich einmal mehr, dass Wien ‚anders‘ ist.“ Leider gereiche dieses „Anderssein“ zum Nachteil der eigenen Bevölkerung.