Die gestern von der Kärntner Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut erhobenen Vorwürfe wies Sozialminister Mag. Herbert Haupt heute vehement zurück.
Schaunig-Kandut kritisierte etwa, dass der Bund den Bundessozialämtern die Budgets kürze sowie dass die Behindertenmilliarde nicht greife. „Das sind völlig unwahre Unterstellungen, die ich auf das Schärfste zurückweise, nötigenfalls auch auf dem Klageweg“, so Haupt in seiner Stellungnahme.
Die Wahrheit sehe völlig anders – und zwar höchst erfreulich – aus: Durch die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, die Behindertenmilliarde, wurden allein im Jahr 2002 für das Bundesland Kärnten über 4,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ein besonderer Schwerpunkt war neben der Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit einer schweren Behinderung die Vermittlung junger Menschen, die nach Abschluss der Schule eine Arbeitsplatz suchen. Insbesondere war hierbei die Arbeitsassistenz für Jugendliche mit „Clearing“ sehr erfolgreich. Im Jahr 2003 wird dieser erfolgreiche Weg nun fortgesetzt.
Völlig entgleist sei Schaunig-Kandut freilich mit ihrer Behauptung, der Bund kürze den Bundessozialämtern die Mittel. Wahr sei vielmehr, dass im Rahmen der Verwaltungsreform, die in mehreren Gesprächen mit den Ländern akkordiert war, die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Behindertenintegration vorgesehen sei. Sozialminister Haupt: „Der Bund übernimmt vom Land die Lohnkostenzuschüsse für begünstigte Behinderte. Im Gegenzug wird das Land Maßnahmen der sozialen Rehabilitation für diesen Personenkreis übernehmen. Durch diese Aufgabenteilung werden Doppelzuständigkeiten vermieden, ein bürgernahes Verwaltungshandeln erreicht und Synergieeffekte genutzt.“
Entweder grenze Schaunig-Kanduts Wortspende an Realitätsverlust, oder aber sie wolle auf dem Rücken behinderter Menschen politisches Kleingeld wechseln, so der Sozialminister abschließend.