COVID-19-Notmaßnahmenverordnung unter teils massiver Kritik der Opposition genehmigt

Das österreichische Gesundheitssystem sei bewährt und stark, die Spitäler hätten sich über den Sommer sehr intensiv auf eine zweite Welle vorbereitet, aber auch ein derartiges Gesundheitssystem komme nun an seine Grenzen, begründete Gesundheitsminister Rudolf Anschober die Verschärfungen der Corona-Maßnahmen durch die Bundesregierung.

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Unter teils massiver Kritik der Oppositionsfraktionen hat der Hauptausschuss des Nationalrats die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zur Verschärfung der Maßnahmen gegen einen drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems in Österreich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genehmigt.

Mit den besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation aufgrund der COVID-19-Pandemie, wie es in dem von Gesundheitsminister Rudolf Anschober übermittelten Schreiben an das Parlament steht, werden unter anderem die Ausgangsregelungen auf 24 Stunden ausgeweitet und ein Betretungsverbot für Geschäfte mit wenigen Ausnahmen eingeführt …

Zu Änderungen kommt es ebenfalls im Bereich der Spitäler, Alten- und Pflegeheime. Aufgrund der besonderen Vulnerabilität von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen und der Tatsache der Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich wird ein grundsätzliches Betretungsverbot normiert, wie in der rechtlichen Begründung der Verordnung zu lesen ist.

Ausgenommen sind Personen, die zur Versorgung der BewohnerInnen und zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind. Ebenso ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Darüber hinaus sind zwei Besuche für unterstützungsbedürftige BewohnerInnen und zwei Personen zur Begleitung minderjähriger BewohnerInnen in Behindertenheimen zulässig. Ansonsten ist pro Woche eine Besucherin bzw. ein Besucher erlaubt.

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