Mit Jahresende läuft die Funktionsperiode von Dr. Erwin Buchinger (Behindertenanwalt) aus. Eine Neuausschreibung erfolgte im Oktober und eine Entscheidung wird bald erwartet.
Wie in den vergangenen Jahren, könnte auch heuer die Bestellung des Behindertenanwaltes wieder massiv umstritten sein. Schon Tage vor der Entscheidung vermeldete die Presse „Behindertenanwalt Buchinger steht vor der Wiederbestellung“.
Nun wird versucht, den Eindruck der neuerlichen Schiebung (wie dies bisher jedes Mal der Vorwurf war) zu entkräften. „Das Verfahren läuft noch und daher ist noch keine Bestellung erfolgt“, hält Mag. Norbert Schnurrer (Pressesprecher des Sozialministers) im Bezug auf den Presseartikel klar fest.
Eine seltsame Rolle spielt auch die ÖAR. Schon bisher bei allen kritisierten Bestellungen der vergangen Jahre eingebunden, ergab sich im Jahr 2011 eine Chance. Nach einer Bestellung, die sogar mehrere Schlichtungsverfahren wegen Diskriminierung nach sich zog, wurde im § 13d Bundesbehindertengesetz festgeschrieben, dass ab nun bei jeder Bestellung ein Hearing durchzuführen ist.
Mitte Oktober 2013 wurde – wie erwartet – die Ausschreibung für den nächsten Behindertenanwalt / die nächste Behindertenanwältin veröffentlicht. Dies war ein notwendiger Schritt, weil mit Jahresende die aktuelle Funktionsperiode von Dr. Erwin Buchinger ausläuft.
12 Personen haben sich beworben
Heuer haben sich 12 Personen um die Position beworben; drunter auch qualifizierte behinderte Personen.
Zwei Personen sind in die engere Auswahl der ÖAR gekommen und werden zu einem Hearing am 9. Dezember 2013 eingeladen:
- Dr. Erwin Buchinger
- Mag. Bernadette Feuerstein
Erwin Buchinger wurde 1955 geboren. Er ist SPÖ-Politiker und war im AMS tätig, danach Salzburger Soziallandesrat und schließlich von 2007 bis 2008 Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz. Er ist Jurist, hat einen behinderten Sohn und ist seit 2010 Behindertenanwalt.
Bernadette Feuerstein wurde 1959 geboren. Sie ist Rollstuhlfahrerin und seit Jahrzehnten maßgeblich in der Behindertenbewegung aktiv; derzeit beispielsweise im Monitoringausschuss und als Obfrau von Selbstbestimmt Leben Österreich. Sie ist Mitarbeiterin in der Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums.
Voget: „Wir haben nichts zu verbergen“
Warum gibt es kein öffentliches Hearing? Ihm gehe das alles „ein bisserl zu schnell“, meint ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget auf Nachfrage der Salzburger Nachrichten. Überhaupt nichts hätte er gegen ein öffentliches Hearing gehabt. „Wir haben nichts zu verbergen.“ Es sei schlicht eine Zeitfrage gewesen, hält er fest.
Wirklich? Zwei Jahre nach der Gesetzesänderung, die auch die ÖAR damals begrüßt hatte, und zwei Monate nach der Ausschreibung zeigt man sich überrascht und schafft es nicht im Sozialministerium, im Bundessozialamt oder bei der ÖAR einen Raum für ein öffentliches Hearing bereitzustellen? Ernsthaft?
Entscheidung trifft alleine der Sozialminister
Das gesetzlich vorgeschriebenen Hearing bei der ÖAR ist wichtig, um den gesamten Auswahlprozess transparenter zu machen. Neben dem Hearing muss auch der Bundesbehindertenbeirat angehört werden. Diese Meinungsäußerungen werden dem Sozialminister dann zur Kenntnis gebracht.
Die endgültige Entscheidung, welche Person die nächsten vier Jahre Behindertenanwalt / Behindertenanwältin ist, trifft aber – laut Gesetz – alleine der Sozialminister.