Hebein: E-Scooter – 9 Sofortmaßnahmen für 2020 fixiert

Ausschreibung für 2021 wird ausgearbeitet

Hebein Birgit
PID / Christian Fürthner

Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein hat heute ein 9-Punkte-Paket bekannt gegeben, das die in der Innenstadt auftretenden Probleme mit den Leih-E-Scootern möglichst rasch lindern soll.

„Es ist jetzt ein Schritt gelungen, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir werden die Situation mit Sofortmaßnahmen im nächsten Jahr verbessern“, resümiert die Ressortchefin über die Überlegungen der letzten Wochen und Monate:

E-Scooter auf Blindenleitsystem
BIZEPS

„Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen.“

Bereits Anfang des Herbstes hat Hebein eine Evaluierung der vergangenen Saison präsentiert, die gezeigt hat, dass aus der Bevölkerung vor allem Beschwerden zum Nutzerverhalten geäußert werden.

Ich habe gemeinsam mit meinen Dienststellen nach Möglichkeiten gesucht, wie man die auftretenden Probleme lösen kann. Diese Maßnahmen müssen rechtlich einwandfrei sein.

Folgende Sofortmaßnahmen werden für den Start der Saison im April 2020 geplant und bis dahin umgesetzt:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt; abgestellt werden muss am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen max. 500 E-Scooter pro Anbieter (= ein Drittel der Höchstmenge) je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen bzw. Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) bzw. sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher waren vier bzw. zwölf Stunden Zeit.
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gibt es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch ‚geo-fencing‘ (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte NutzerInnenverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (z.B. Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Ein weiterer Punkt, den sich die Stadt Wien für das kommende Jahr vorgenommen hat, ist die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes. Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden.

„Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen“, hält Birgit Hebein fest: „So können wir ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren.“

Die Leih-E-Scooter sorgen immer wieder für Unmut in der Bevölkerung. Das zeigte auch die Anfang Herbst veröffentlichte Evaluierung der vergangenen E-Scooter-Saison. Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1.559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert.

Aus der Bevölkerung gab es 1.015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

Entsprechend der im Jahr 2018 verabschiedeten ortspolizeilichen Verordnung für die Begrenzung der Höchstzahl auf 1.500 Stück müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Es sind ca. 9.000 derartige Fahrzeuge markiert. Wie viele von den erlaubten 1.500 Leih-E-Scootern tatsächlich auf den Straßen unterwegs sind, kann keine Angabe gemacht werden, da dies im Verantwortungsbereich der Betreiber liegt. In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert.

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