Bundesgesetzblatt

Heimaufenthaltsgesetz tritt mit Juli in Kraft

Schutz für Persönlichkeitsrechte

Am 1. Juli 2005 tritt das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) in Kraft. Für die Rechte und Interessen der Menschen, die in Pflege-, Betreuungseinrichtungen und Krankenanstalten leben, setzen sich nun auch BewohnervertreterInnen ein. Sie sind bei den Vereinen für Sachwalterschaft angestellt.

„Das neue Gesetz hat zwei zentrale Ziele: Den Schutz der Persönlichkeitsrechte von BewohnerInnen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Unterstützung der dort arbeitenden Menschen“, erklärt Mag. Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung im Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP). Nahmen die MitarbeiterInnen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen in der Vergangenheit Freiheitsbeschränkungen vor, so bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone zwischen einer strafbaren Handlung und der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren BewohnerInnen.

Fortschritt durch das HeimAufG

Grundsätzlich werden alle Beteiligten bemüht sein, dass Freiheitsbeschränkungen mit pflegerischen, medizinischen und organisatorischen Methoden vermieden werden. Im Heimaufenthaltsgesetz wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Freiheitsbeschränkungen vorgenommen werden dürfen. Nur bestimmte Personen dürfen sie anordnen. Die Anordnungen betreffen Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit (einschließlich Demenzerkrankungen), die sich selbst oder andere gefährden und bei denen keine geeignete alternative Vorgangsweise gefunden werden kann.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit:

  • mechanisch (z.B. durch Einsatz von Bettgittern, Fixierung am Bett oder Rollstuhl, Zusperren von Türen),
  • medikamentös („Ruhigstellen“ mit Medikamenten) oder
  • elektronisch (Zurückhalten nach Alarmierung).

Im Heimaufenthaltsgesetz ist genau festgelegt, wie die Dokumentation, die unverzügliche Meldung und Überprüfung von Einschränkungen der Bewegungsfreiheit aussehen muss. Damit wird die rechtliche Stellung von HeimbewohnerInnen deutlich verbessert, und für die MitarbeiterInnen von Einrichtungen wird die rechtliche Unsicherheit verringert.

BewohnervertreterInnen – im Einsatz für die HeimbewohnerInnen Unterstützt durch die Regelungen des Heimaufenthaltsgesetzes werden die neuen BewohnervertreterInnen tätig.

„Sie sind VertreterInnen von Menschen, die von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen betroffen sind. Und sie sind AnsprechpartnerInnen zum neuen Gesetz und seinen Konsequenzen sowie zu Fragen rund um das sensible Themenfeld Zwang“, erläutert Mag. Susanne Jaquemar. Gemeinsam mit allen Beteiligten soll daran gearbeitet werden, Freiheitsbeschränkungen zu vermeiden oder zumindest anzuregen, dass die Dauer ihrer Anwendung möglichst kurz zu halten ist.

„Das Selbstverständnis der Bewohnervertretung geht also deutlich über eine reine Kontrollaufgabe hinaus“, erklärt Mag. Susanne Jaquemar. „Viele MitarbeiterInnen von Pflege- und Betreuungseinrichtungen nehmen das neue Gesetz sowie das Unterstützungsangebot der Bewohnervertretung des VSP als Chance wahr. Wir werden uns als BewohnervertreterInnen dafür einsetzen, dass sich die Lebenssituation der in Heimen und Spitälern lebenden Menschen weiter verbessert“, betont Mag. Susanne Jaquemar.

Der Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft hat bereits in den letzten Monaten zahlreiche Bildungs- und Informationsveranstaltungen zum neuen Gesetz und zur Umsetzung in die Praxis veranstaltet. Das Seminarangebot ist über das Internet erhältlich. Zum HeimAufG, zur Rolle der BewohnervertreterInnen und zum Thema Zwang ist eine umfassende Broschüre erhältlich, die gerade in der zweiten Auflage erscheint.

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