Schon seit langem fordert die ÖAR ein bundeseinheitliches Heimvertragsgesetz
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) begrüßt den Vorstoß von Justizminister Dieter Böhmdorfer, noch im Sommer den Entwurf eines bundesweiten Heimvertragsgesetzes vorzulegen. Ein derartiges Gesetz, inhaltlich versehen mit ausreichenden Qualitätsstandards, ist eine langjährige Forderung der ÖAR und war zuletzt vor zwei Jahren Inhalt einer ausführlichen Korrespondenz mit dem Justizminister. Klar geregelt müssen in einem derartigen Gesetz alle Rechte und Pflichten zwischen BewohnerInnen und Heim-Trägern sein.
„Böhmdorfer hat die Sachlage richtig erkannt“, gibt sich Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, zufrieden, „denn es ist tatsächlich so, dass es auf dem Heimsektor zu relativ wenig Beschwerden kommt, die Zustände jedoch für die Betroffenen bei weitem nicht immer zufriedenstellend sind.“ Tatsächlich kommt es seitens der HeimbewohnerInnen sehr selten zu Beschwerden, weil das Abhängigkeitsverhältnis nun einmal sehr groß ist.
Bisher legten sich allerdings die Länder gegen ein Bundes-Heimvertragsgesetz quer und fühlten sich in ihrer Kompetenz beeinträchtigt.
Die Mindeststandards für die Schaffung eines derartigen Gesetzes sind bekannt – sie beinhalten im wesentlichen das therapeutische Angebot, die rechtliche Situation der KlientInnen und sollen selbstverständlich auch das Recht beinhalten, sich frei zu bewegen. Ausschlaggebend ist die Schaffung einer Kontrollinstanz zur Einhaltung der Mindeststandards. Würde eine solche bei diesem Gesetz ausgeklammert, so könnte auch ein neues Gesetz am herkömmlichen Zustand nichts ändern.
Die ÖAR ist bemüht, die Lebenssituation schutzbedürftiger Menschen, die in Heimen leben (müssen), abzusichern. Eine derartige Absicherung kann durch ein Bundes-Heimvertragsgesetz, das dem Individuum seine Rechte zusichert, gelingen.
„Es ist nur zu hoffen, dass diese Initiative nicht wieder – wie schon vor zwei Jahren – sang- und klanglos in parlamentarischen Unterausschüssen versandet, nur weil man sich mit den Ländern über Kompetenzfragen nicht einigen kann“, so Riha abschließend.