3. Woche 2026 – Rollstuhlgerechter Strandweg im Awenda Provincial Park
Im Awenda Provincial Park in Ontario, Kanada, gibt es einen Wanderweg, der auch ein Stück am Strand vorbei führt. Damit …
Der NS-Arzt Dr. Heinrich Gross, ist am Ende des Gedenkjahres 2005 verstorben. Der Mörder Gross wurde im Nachkriegsösterreich zum anerkannten Wissenschaftler. Zu einer gerichtlichen Verurteilung rang sich die Österreichische Justiz aber nie durch.
Wir haben in den letzten Jahren in BIZEPS-INFO mehr als 130 Artikel zu den Vorfällen rund um den NS-Arzt, Dr. Heinrich Gross, gebracht. Umfassend wurde über seine Verbrechen an behinderten Kindern in der Wiener Fachabteilung „Am Spiegelgrund“ sowie die beschämenden Vorfälle der letzten Jahrzehnte berichtet.
Die Kurzfassung: In der Nachkriegszeit wäre Gross fast verurteilt worden. Eine Verurteilung wurde aufgehoben. Dann trat er der SPÖ bei und machte eine großartige Karriere.
1980 wendete sich das Blatt und die Morde holten ihn ein. Bis zu einer Anklage vergingen wieder fast 20 Jahre. Der Prozess wurde dann sofort unterbrochen, weil Gross verhandlungsunfähig war. Im Dezember 2005 verstarb Gross, ohne jemals strafrechtlich verurteilt worden zu sein.
Ein detaillierter Rückblick – gruppiert nach Themenkreisen – zeigt das gesamte Ausmaß des Nachkriegsskandals:
Zuerst rettete ihn, dass er von Mai 1945 bis Dezember 1947 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft war. Das ersparte ihm eine Anklage im „Spiegelgrund-Prozess“, in dem sein Vorgesetzter Dr. Ernst Illing zum Tod (Juli 1946), seine Kollegen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.
Im Jahr 1948 berichtet die „Arbeiter-Zeitung“ von dem auch damals schon bekannten Arzt: „Der Kriegsverbrecher Dr. Gross verhaftet“.
Ein Prozess wurde eingeleitet. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Urteil 1951 wieder aufgehoben. Gross war wegen „Totschlags“ zu zwei Jahren „schwerem Kerker, verschärft durch hartes Lager vierteljährig“ verurteilt worden.
Nun begann – mit Hilfe der SPÖ – eine beeindruckende Karriere. Umgehend nach Prozessende trat Gross 1951 dem Bund sozialistischer Akademiker (BSA) und 1953 der SPÖ bei. Ab diesem Zeitpunkt wird er von der SPÖ geschützt.
Er wird Primarius der Nervenheilanstalt Rosenhügel und zum meistbeschäftigten Gutachter für Neurologie und Psychiatrie. Laut seiner Angabe erstellt er bis 1980 insgesamt 12.000 Gutachten und erhält viele Millionen Schilling dafür. Seine Gutachterkarriere endete erst 1998!
Weiters leitete er das „Ludwig Boltzmann Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems“ und erhielt im Jahr 1975 von Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“ verliehen.
Anfang der achtziger Jahre schützte Justizminister Christian Broda (SPÖ) den NS-Arzt und Parteifreund massiv, sodass kein Verfahren eröffnet wurde.
Im April 2000 entschuldigte sich SPÖ-Vorsitzender Dr. Alfred Gusenbauer für die Fehler und Versäumnisse seiner Partei und merkte an, dass für einen Menschen wie Gross „nie Platz in der SPÖ und nie Platz in einer medizinischen Anstalt der Zweiten Republik“ sein hätte dürfen. Die SPÖ kündigte eine Studie an, in der die „braunen Flecken“ der eigenen Vergangenheit untersucht werden sollen.
„Der BSA stellt sich seiner Vergangenheit“ heißt die Studie, die im Jahr 2005 vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes präsentiert wurde. BSA-Präsident Dr. Caspar Einem sprach von einem „schmerzhaften Klärungsprozess„, der aber notwendig sei, „damit Wunden heilen können“.
Massive Unterstützung erhielt Gross von der Ludwig Boltzmann Gesellschaft. 1968 erhielt er ein eigenes Institut mit dem Namen „Ludwig Boltzmann Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems“.
Im Geschäftsbericht der „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“ aus dem Jahr 1968 konnte man lesen: „Die Prosektur des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien verfügt (…) über das größte Material an Gehirnen mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden. Die neuro-pathologische Aufarbeitung dieses einmaligen Materials ist erste Aufgabe des Instituts in den nächsten Jahren.“ Verschwiegen wurde, dass dieses „einmalige Material“ größtenteils von den getöteten Kindern aus der NS-Zeit stammte.
Für seine Forschungen an den teils aus der NS-Zeit stammenden Kinderhirnen erhielt Gross den Theodor-Körner-Preis. Das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“ wurde ihm 1975 verliehen, weil ihn die „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“ bei der Wissenschaftsministerin vorgeschlagen hatte.
Die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft hielt bis zum Schluss zu Gross. An seinem „Ludwig Boltzmann Institut“ wurde bis 1980er an Präparaten geforscht, die von Mordopfern in der Nazizeit stammen!
Im Juni 2001 hatte Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad, Präsident der „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“, „um Verzeihung für das zugefügte Leid“ gebeten. Konrad entschuldigte sich damit für die Unterstützung, die die Boltzmann-Gesellschaft dem NS-Psychiater Gross angedeihen ließ.
Erst am 28. April 2002 wurden die Leichenteile in Wien im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt.
Im Buch „Der Wille zum aufrechten Gang“ (Wolfgang Neugebauer, Peter Schwarz) wird die juristische Dimension des Skandals rund um den NS-Arzt Dr. Heinrich Gross klar aufgezeigt.
Gross wird im März 1950 nur wegen Totschlags (nach dem Reichsstrafgesetzbuch) verurteilt, weil die Rechtsprechung (bis 1997) davon ausgeht, dass „an Geisteskranken oder -schwachen kein Mord“ (im Sinn einer heimtückischen Tötung) begangen werden könne, da den Betroffenen „die Einsicht fehle“.
Im April 1951 weist der OGH das Urteil wegen Fehler zurück an die Erstinstanz; die Staatsanwaltschaft zieht den Strafantrag zurück. Im Mai 1951 wird das Verfahren eingestellt. Damit war der große Aufstieg von Gross ermöglicht worden, weil er nicht verurteilt wurde.
Erst aufgrund eines Interviews mit Friedrich Zawrel, einer der Überlebenden von Spiegelgrund, im Dezember 1978 wurde die Angelegenheit in den Medien wieder thematisiert.
Im Jänner 1979 soll Gross in Salzburg einen Vortrag zum Thema „Tötungsdelikte von Geisteskranken“ halten. Die Arbeitsgemeinschaft „Kritische Medizin“ protestiert und Dr. Werner Vogt beschuldigt Gross öffentlich, an der Tötung von Hunderten angeblich geisteskranken Kindern beteiligt gewesen zu sein.
Gross klagt Vogt wegen Ehrenbeleidigung und gewinnt im Februar 1980 in erster Instanz. In zweiter Instanz wird das Urteil aufgehoben und Vogt freigesprochen. Im rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 30. März 1981 heißt es wörtlich, dass „Dr. Heinrich Gross an der Tötung einer unbestimmten Zahl von geisteskranken, geistesschwachen oder stark missgebildeten Kindern […] mitbeteiligt war …“.
„Genau genommen müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Primarius einleiten wegen Beihilfe zum Mord“, erinnert das Nachrichtenmagazin Profil am 2. Jänner 2006 an jene Worte, die der Berufungsrichter Peter Hofmann vom Oberlandesgericht damals nach dem Urteil sprach.
Die Staatsanwaltschaft Wien musste wieder gegen Gross ermitteln, erhob aber wieder keine Anklage. (Christian Broda war in dieser Zeit Justizminister) Der Grund war dieses Mal, dass „Totschlag“ nach dem Reichsstrafgesetzbuch schon verjährt wäre. Mord nach dem Reichsstrafgesetzbuch verjährt nicht, setzt aber „Niedrigkeit der Beweggründe“ voraus, was im Falle von Gross verneint wurde.
Dann passierte viele Jahre nichts. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) erstattete im Jahr 1997 eine Strafanzeige und im Jahr 1998 wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Anfang 1998 insgesamt 67 Leichenteile von Euthanasieopfern und 843 Krankengeschichten beschlagnahmt. Die Vorerhebungen gegen Gross wurden am 18. Dezember 1998 abgeschlossen.
Dr. Wolfgang Neugebauer vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist „froh, dass der Prozess nun wahrscheinlich zustande kommt“, nachdem die österreichische Justiz so lange auf dem Standpunkt beharrt hatte, die Verbrechen des Dr. Gross seien als „Totschlag“ zu werten – und daher schon lange verjährt.
Am April 1999 bewilligte Justizminister Nikolaus Michalek die Anklageschrift persönlich und im Oktober 1999 wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.
Am 21. März 2000 war geplant, das 1951 eingestellte Verfahren gegen Gross neu aufzunehmen, doch die Verhandlung wurde abgebrochen bzw. „auf unbestimmte Zeit vertagt“. Begründung: Gross ist nicht verhandlungsfähig.
Der ORF strahlte ein Interview mit Dr. Heinrich Gross aus, das kurz nach dem Prozess aufgenommen worden war. Das Gespräch nährte Zweifel, ob der Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig zu diesem Zeitpunkt ist.
Das Gutachten wird von Staatsanwalt Michael Klackl, dem Anklagevertreter im Prozess gegen Gross, bezweifelt: „Vor allem im ostösterreichischen Raum hat ja jeder Psychiater eine Beziehung zu Herrn Gross gehabt, weil er Jahrzehnte hindurch die Psychiatrie dominiert hat.“ Ein zweites Gutachten wird angefordert, das zum selben Schluss kommt: Gross ist verhandlungsunfähig.
Ein Umstand der zwölf österreichische Euthanasie-Opfer -Überlebende der Wiener Klinik am Spiegelgrund – aufregt. Sie haben sich an die EU-Kommission und das Europäische Parlament gewandt. Es sei „unerträglich, dass in unserem Land die Schuldigen beschützt und die Opfer wieder zu Opfern werden“.
Im März 2005 wurde bekannt, dass der Prozess wegen eines sich „irreversibel verschlechternden Zustandesbildes“ des Angeklagten eingestellt werden könnte. Im September berichtet „Profil“ nach Auftauchen neuer Unterlagen, dass Gross weit mehr Kinder getötet habe. Man muss von sechs bis zehn Kindern pro Monat ausgehen. In Summe von wahrscheinlich rund 800 Kindern.
Der ORF hatte in der Sendung „Brennpunkt“ im Frühjahr des Jahres 2000 ein Opfer zu Wort kommen lassen, das behauptete, von Gross misshandelt worden zu sein. Dies war für Gross Grund, den ORF nach dem Mediengesetz wegen Verletzung der Unschuldsvermutung zu verklagen. Immerhin – so die Argumentation – war Gross ja nicht verurteilt worden.
In zweiter Instanz bekam Gross Recht und das Oberlandesgericht sprach ihm 30.000 Schilling wegen „erlittener Kränkung“ zu. Außerdem sei der Anschein erweckt worden, Gross habe sich im Sinne des Strafgesetzbuches schuldig gemacht, so die Begründung.
Eine weitere Klage brachte Gross gegen die Zeitschrift „Wespennest“, wegen Verletzung der Unschuldsvermutung ein, weil er dort als „Euthanasiearzt“ bezeichnet worden war.
Die Presserichterin, Ilse Maria Vrabl-Sanda, wundert sich über das Fernbleiben des Klägers Gross, der einerseits Medienprozesse anstrenge und andererseits verhandlungsunfähig sei. Sie beharrt auf das Erscheinen, um zu hinterfragen, von wem die Initiative zur Klage ausgegangen sei.
Parallel hat Gross zwei Medienprozesse gegen die Presse angestrengt. Gross hatte sich durch die veröffentlichte Ankündigung des Filmes „Spiegelgrund“ in seiner Unschuldsvermutung verletzt gefühlt. Weiters war von den „Spätfolgen jener Verbrechen“ die Rede gewesen.
Richter Bruno Weis bestand darauf, Gross zum Zustandekommen der Vollmacht zu befragen. „Ich werde Gross als Zeuge zum Thema Vollmachtserteilung laden.“
Nachdem eine neuerliche Untersuchung in Aussicht gestellt worden war, wurde die Klage gegen die Presse überraschend zurückgezogen.
Es wurden daraufhin keine Prozesse mehr gegen Medien angestrengt.
Dr. Gross erhielt im November 1975 auf Vorschlag der „Ludwig Boltzmann Gesellschaft“ von Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“.
Als man, nach dem Meinungsumschwung, Gross das Ehrenkreuz aberkennen wollte, musste man im Jahr 1999 erkennen, dass das zuständige Gesetz kein entsprechendes Verfahren zur Aberkennung vorsieht. Daher musste das Bundesgesetz zuerst um ein Aberkennungsverfahren erweitert werden.
Doch auch dies löste noch nicht alle Probleme. Der Strafprozess gegen Gross war wegen Verhandlungsunfähigkeit vertragt worden. Dadurch gab es keine „rechtskräftige gerichtliche Verurteilung“ und auch das Aberkennungsverfahren des Ehrenkreuzes stockte.
Schlussendlich gelang es doch, Gross für das Verfahren der Aberkennung des Ehrenkreuzes als „voll rechtsfähig“ zu erklären und es ihm am 25. März 2003 abzuerkennen.
Der NS-Arzt mit Nachkriegskarriere, Dr. Heinrich Gross, wurde in ganz Österreich bekannt. Über ihn wurden Filme gedreht, Bücher geschrieben und Ausstellungen „zum Spiegelgrund“ organisiert. Auch das Volkstheater nahm sich im Jahr 2005 mit dem Theaterstück „Spiegelgrund“ der Vorfälle an. BIZEPS hat das Thema in der Broschüre „wertes unwertes Leben“ ausführlich behandelt.
Dr. Werner Vogt war einer der wenigen, die Gross öffentlich an seine Geschichte erinnerten und mit Nachdruck seine Verurteilung forderten; sei dies rechtlich (siehe „Gross und die Strafprozesse“) oder journalistisch. So ist es nicht verwunderlich, dass Vogt im Nachrichtenmagazin 1/2006 nochmals auf Gross einging und erinnerte, dass schon „seit 1981 die Mitarbeit von Dr. Gross im Kinder-KZ am Spiegelgrund erwiesen“ ist.
Er kritisiert, dass Gross beim Prozess „verkleidet als ein Häuflein Elend“ erschienen war und verhandlungsunfähig erklärt wurde. Auch seine Kollegen schont er im Rückblick nicht: „Jawohl, die Psychiatrie. Ringel, Strotzka, Sluga, Hacker, Spiel, Frankl, Gabriel, Rudasch, alle diese Welterklärer haben Gross mit kollegialem Schweigen beschützt“.
Auf die Anfrage von ausländischen Journalisten, warum hierzulande derart gemauert, geschwiegen, vertuscht und gelogen wurde, antwortete er: „Unser unschuldiges Land will keine schuldigen Täter.“
Und nun ist Gross tot und Vogt meint – und es klingt verbittert: „Nun aber, welch späte Gnade, das lang erhoffte Ableben des Heinrich Gross. Ihn und seine Geschichte einsargen, eingraben. Grabesruhe. Befreites Aufatmen bei allen, die, so wie bisher, geschichtslos weiterfuhrwerken wollen.“
Dr. Heinrich Gross ist am 15. Dezember 2005 im 91. Lebensjahr in Hollabrunn/NÖ verstorben.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Im Awenda Provincial Park in Ontario, Kanada, gibt es einen Wanderweg, der auch ein Stück am Strand vorbei führt. Damit …