Heinrich Gross ist gestorben – Das erwartete Ende eines Nachkriegsskandals

Der NS-Arzt Dr. Heinrich Gross, ist am Ende des Gedenkjahres 2005 verstorben. Der Mörder Gross wurde im Nachkriegsösterreich zum anerkannten Wissenschaftler. Zu einer gerichtlichen Verurteilung rang sich die Österreichische Justiz aber nie durch.

Heinrich Gross
APA

Wir haben in den letzten Jahren in BIZEPS-INFO mehr als 130 Artikel zu den Vorfällen rund um den NS-Arzt, Dr. Heinrich Gross, gebracht. Umfassend wurde über seine Verbrechen an behinderten Kindern in der Wiener Fachabteilung „Am Spiegelgrund“ sowie die beschämenden Vorfälle der letzten Jahrzehnte berichtet.

Die Kurzfassung: In der Nachkriegszeit wäre Gross fast verurteilt worden. Eine Verurteilung wurde aufgehoben. Dann trat er der SPÖ bei und machte eine großartige Karriere.

1980 wendete sich das Blatt und die Morde holten ihn ein. Bis zu einer Anklage vergingen wieder fast 20 Jahre. Der Prozess wurde dann sofort unterbrochen, weil Gross verhandlungsunfähig war. Im Dezember 2005 verstarb Gross, ohne jemals strafrechtlich verurteilt worden zu sein.

Ein detaillierter Rückblick – gruppiert nach Themenkreisen – zeigt das gesamte Ausmaß des Nachkriegsskandals:

Gross und die Nachkriegszeit

Zuerst rettete ihn, dass er von Mai 1945 bis Dezember 1947 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft war. Das ersparte ihm eine Anklage im „Spiegelgrund-Prozess“, in dem sein Vorgesetzter Dr. Ernst Illing zum Tod (Juli 1946), seine Kollegen zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.

Im Jahr 1948 berichtet die „Arbeiter-Zeitung“ von dem auch damals schon bekannten Arzt: „Der Kriegsverbrecher Dr. Gross verhaftet“.

Ein Prozess wurde eingeleitet. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Urteil 1951 wieder aufgehoben. Gross war wegen „Totschlags“ zu zwei Jahren „schwerem Kerker, verschärft durch hartes Lager vierteljährig“ verurteilt worden.

Gross und die SPÖ

Nun begann – mit Hilfe der SPÖ – eine beeindruckende Karriere. Umgehend nach Prozessende trat Gross 1951 dem Bund sozialistischer Akademiker (BSA) und 1953 der SPÖ bei. Ab diesem Zeitpunkt wird er von der SPÖ geschützt.

Er wird Primarius der Nervenheilanstalt Rosenhügel und zum meistbeschäftigten Gutachter für Neurologie und Psychiatrie. Laut seiner Angabe erstellt er bis 1980 insgesamt 12.000 Gutachten und erhält viele Millionen Schilling dafür. Seine Gutachterkarriere endete erst 1998!

Weiters leitete er das „Ludwig Boltzmann Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems“ und erhielt im Jahr 1975 von Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“ verliehen.

Anfang der achtziger Jahre schützte Justizminister Christian Broda (SPÖ) den NS-Arzt und Parteifreund massiv, sodass kein Verfahren eröffnet wurde.

Im April 2000 entschuldigte sich SPÖ-Vorsitzender Dr. Alfred Gusenbauer für die Fehler und Versäumnisse seiner Partei und merkte an, dass für einen Menschen wie Gross „nie Platz in der SPÖ und nie Platz in einer medizinischen Anstalt der Zweiten Republik“ sein hätte dürfen. Die SPÖ kündigte eine Studie an, in der die „braunen Flecken“ der eigenen Vergangenheit untersucht werden sollen.

Der BSA stellt sich seiner Vergangenheit“ heißt die Studie, die im Jahr 2005 vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes präsentiert wurde. BSA-Präsident Dr. Caspar Einem sprach von einem „schmerzhaften Klärungsprozess„, der aber notwendig sei, „damit Wunden heilen können“.

Gross und die „Ludwig Boltzmann Gesellschaft“

Massive Unterstützung erhielt Gross von der Ludwig Boltzmann Gesellschaft. 1968 erhielt er ein eigenes Institut mit dem Namen „Ludwig Boltzmann Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems“.

Im Geschäftsbericht der „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“ aus dem Jahr 1968 konnte man lesen: „Die Prosektur des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien verfügt (…) über das größte Material an Gehirnen mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden. Die neuro-pathologische Aufarbeitung dieses einmaligen Materials ist erste Aufgabe des Instituts in den nächsten Jahren.“ Verschwiegen wurde, dass dieses „einmalige Material“ größtenteils von den getöteten Kindern aus der NS-Zeit stammte.

Für seine Forschungen an den teils aus der NS-Zeit stammenden Kinderhirnen erhielt Gross den Theodor-Körner-Preis. Das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“ wurde ihm 1975 verliehen, weil ihn die „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“ bei der Wissenschaftsministerin vorgeschlagen hatte.

Die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft hielt bis zum Schluss zu Gross. An seinem „Ludwig Boltzmann Institut“ wurde bis 1980er an Präparaten geforscht, die von Mordopfern in der Nazizeit stammen!

Im Juni 2001 hatte Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad, Präsident der „Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft“, „um Verzeihung für das zugefügte Leid“ gebeten. Konrad entschuldigte sich damit für die Unterstützung, die die Boltzmann-Gesellschaft dem NS-Psychiater Gross angedeihen ließ.

Erst am 28. April 2002 wurden die Leichenteile in Wien im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt.

Gross und die Strafprozesse

Im Buch „Der Wille zum aufrechten Gang“ (Wolfgang Neugebauer, Peter Schwarz) wird die juristische Dimension des Skandals rund um den NS-Arzt Dr. Heinrich Gross klar aufgezeigt.

Gross wird im März 1950 nur wegen Totschlags (nach dem Reichsstrafgesetzbuch) verurteilt, weil die Rechtsprechung (bis 1997) davon ausgeht, dass „an Geisteskranken oder -schwachen kein Mord“ (im Sinn einer heimtückischen Tötung) begangen werden könne, da den Betroffenen „die Einsicht fehle“.

Im April 1951 weist der OGH das Urteil wegen Fehler zurück an die Erstinstanz; die Staatsanwaltschaft zieht den Strafantrag zurück. Im Mai 1951 wird das Verfahren eingestellt. Damit war der große Aufstieg von Gross ermöglicht worden, weil er nicht verurteilt wurde.

Erst aufgrund eines Interviews mit Friedrich Zawrel, einer der Überlebenden von Spiegelgrund, im Dezember 1978 wurde die Angelegenheit in den Medien wieder thematisiert.

Im Jänner 1979 soll Gross in Salzburg einen Vortrag zum Thema „Tötungsdelikte von Geisteskranken“ halten. Die Arbeitsgemeinschaft „Kritische Medizin“ protestiert und Dr. Werner Vogt beschuldigt Gross öffentlich, an der Tötung von Hunderten angeblich geisteskranken Kindern beteiligt gewesen zu sein.

Gross klagt Vogt wegen Ehrenbeleidigung und gewinnt im Februar 1980 in erster Instanz. In zweiter Instanz wird das Urteil aufgehoben und Vogt freigesprochen. Im rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 30. März 1981 heißt es wörtlich, dass „Dr. Heinrich Gross an der Tötung einer unbestimmten Zahl von geisteskranken, geistesschwachen oder stark missgebildeten Kindern […] mitbeteiligt war …“.

„Genau genommen müsste die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Primarius einleiten wegen Beihilfe zum Mord“, erinnert das Nachrichtenmagazin Profil am 2. Jänner 2006 an jene Worte, die der Berufungsrichter Peter Hofmann vom Oberlandesgericht damals nach dem Urteil sprach.

Die Staatsanwaltschaft Wien musste wieder gegen Gross ermitteln, erhob aber wieder keine Anklage. (Christian Broda war in dieser Zeit Justizminister) Der Grund war dieses Mal, dass „Totschlag“ nach dem Reichsstrafgesetzbuch schon verjährt wäre. Mord nach dem Reichsstrafgesetzbuch verjährt nicht, setzt aber „Niedrigkeit der Beweggründe“ voraus, was im Falle von Gross verneint wurde.

Dann passierte viele Jahre nichts. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) erstattete im Jahr 1997 eine Strafanzeige und im Jahr 1998 wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Im Rahmen der Voruntersuchungen wurden Anfang 1998 insgesamt 67 Leichenteile von Euthanasieopfern und 843 Krankengeschichten beschlagnahmt. Die Vorerhebungen gegen Gross wurden am 18. Dezember 1998 abgeschlossen.

Dr. Wolfgang Neugebauer vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) ist „froh, dass der Prozess nun wahrscheinlich zustande kommt“, nachdem die österreichische Justiz so lange auf dem Standpunkt beharrt hatte, die Verbrechen des Dr. Gross seien als „Totschlag“ zu werten – und daher schon lange verjährt.

Am April 1999 bewilligte Justizminister Nikolaus Michalek die Anklageschrift persönlich und im Oktober 1999 wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft rechtskräftig.

Am 21. März 2000 war geplant, das 1951 eingestellte Verfahren gegen Gross neu aufzunehmen, doch die Verhandlung wurde abgebrochen bzw. „auf unbestimmte Zeit vertagt“. Begründung: Gross ist nicht verhandlungsfähig.

Der ORF strahlte ein Interview mit Dr. Heinrich Gross aus, das kurz nach dem Prozess aufgenommen worden war. Das Gespräch nährte Zweifel, ob der Angeklagte tatsächlich verhandlungsunfähig zu diesem Zeitpunkt ist.

Das Gutachten wird von Staatsanwalt Michael Klackl, dem Anklagevertreter im Prozess gegen Gross, bezweifelt: „Vor allem im ostösterreichischen Raum hat ja jeder Psychiater eine Beziehung zu Herrn Gross gehabt, weil er Jahrzehnte hindurch die Psychiatrie dominiert hat.“ Ein zweites Gutachten wird angefordert, das zum selben Schluss kommt: Gross ist verhandlungsunfähig.

Ein Umstand der zwölf österreichische Euthanasie-Opfer -Überlebende der Wiener Klinik am Spiegelgrund – aufregt. Sie haben sich an die EU-Kommission und das Europäische Parlament gewandt. Es sei „unerträglich, dass in unserem Land die Schuldigen beschützt und die Opfer wieder zu Opfern werden“.

Im März 2005 wurde bekannt, dass der Prozess wegen eines sich „irreversibel verschlechternden Zustandesbildes“ des Angeklagten eingestellt werden könnte. Im September berichtet „Profil“ nach Auftauchen neuer Unterlagen, dass Gross weit mehr Kinder getötet habe. Man muss von sechs bis zehn Kindern pro Monat ausgehen. In Summe von wahrscheinlich rund 800 Kindern.

Gross und die Medienprozesse

Der ORF hatte in der Sendung „Brennpunkt“ im Frühjahr des Jahres 2000 ein Opfer zu Wort kommen lassen, das behauptete, von Gross misshandelt worden zu sein. Dies war für Gross Grund, den ORF nach dem Mediengesetz wegen Verletzung der Unschuldsvermutung zu verklagen. Immerhin – so die Argumentation – war Gross ja nicht verurteilt worden.

In zweiter Instanz bekam Gross Recht und das Oberlandesgericht sprach ihm 30.000 Schilling wegen „erlittener Kränkung“ zu. Außerdem sei der Anschein erweckt worden, Gross habe sich im Sinne des Strafgesetzbuches schuldig gemacht, so die Begründung.

Eine weitere Klage brachte Gross gegen die Zeitschrift „Wespennest“, wegen Verletzung der Unschuldsvermutung ein, weil er dort als „Euthanasiearzt“ bezeichnet worden war.

Die Presserichterin, Ilse Maria Vrabl-Sanda, wundert sich über das Fernbleiben des Klägers Gross, der einerseits Medienprozesse anstrenge und andererseits verhandlungsunfähig sei. Sie beharrt auf das Erscheinen, um zu hinterfragen, von wem die Initiative zur Klage ausgegangen sei.

Parallel hat Gross zwei Medienprozesse gegen die Presse angestrengt. Gross hatte sich durch die veröffentlichte Ankündigung des Filmes „Spiegelgrund“ in seiner Unschuldsvermutung verletzt gefühlt. Weiters war von den „Spätfolgen jener Verbrechen“ die Rede gewesen.

Richter Bruno Weis bestand darauf, Gross zum Zustandekommen der Vollmacht zu befragen. „Ich werde Gross als Zeuge zum Thema Vollmachtserteilung laden.“

Nachdem eine neuerliche Untersuchung in Aussicht gestellt worden war, wurde die Klage gegen die Presse überraschend zurückgezogen.

Es wurden daraufhin keine Prozesse mehr gegen Medien angestrengt.

Gross und sein Ehrenkreuz

Dr. Gross erhielt im November 1975 auf Vorschlag der „Ludwig Boltzmann Gesellschaft“ von Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) das „Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse“.

Als man, nach dem Meinungsumschwung, Gross das Ehrenkreuz aberkennen wollte, musste man im Jahr 1999 erkennen, dass das zuständige Gesetz kein entsprechendes Verfahren zur Aberkennung vorsieht. Daher musste das Bundesgesetz zuerst um ein Aberkennungsverfahren erweitert werden.

Doch auch dies löste noch nicht alle Probleme. Der Strafprozess gegen Gross war wegen Verhandlungsunfähigkeit vertragt worden. Dadurch gab es keine „rechtskräftige gerichtliche Verurteilung“ und auch das Aberkennungsverfahren des Ehrenkreuzes stockte.

Schlussendlich gelang es doch, Gross für das Verfahren der Aberkennung des Ehrenkreuzes als „voll rechtsfähig“ zu erklären und es ihm am 25. März 2003 abzuerkennen.

Gross und Ausstellungen, Bücher und Theaterstücke

Der NS-Arzt mit Nachkriegskarriere, Dr. Heinrich Gross, wurde in ganz Österreich bekannt. Über ihn wurden Filme gedreht, Bücher geschrieben und Ausstellungen „zum Spiegelgrund“ organisiert. Auch das Volkstheater nahm sich im Jahr 2005 mit dem Theaterstück „Spiegelgrund“ der Vorfälle an. BIZEPS hat das Thema in der Broschüre „wertes unwertes Leben“ ausführlich behandelt.

Gross und Vogt

Dr. Werner Vogt war einer der wenigen, die Gross öffentlich an seine Geschichte erinnerten und mit Nachdruck seine Verurteilung forderten; sei dies rechtlich (siehe „Gross und die Strafprozesse“) oder journalistisch. So ist es nicht verwunderlich, dass Vogt im Nachrichtenmagazin 1/2006 nochmals auf Gross einging und erinnerte, dass schon „seit 1981 die Mitarbeit von Dr. Gross im Kinder-KZ am Spiegelgrund erwiesen“ ist.

Er kritisiert, dass Gross beim Prozess „verkleidet als ein Häuflein Elend“ erschienen war und verhandlungsunfähig erklärt wurde. Auch seine Kollegen schont er im Rückblick nicht: „Jawohl, die Psychiatrie. Ringel, Strotzka, Sluga, Hacker, Spiel, Frankl, Gabriel, Rudasch, alle diese Welterklärer haben Gross mit kollegialem Schweigen beschützt“.

Auf die Anfrage von ausländischen Journalisten, warum hierzulande derart gemauert, geschwiegen, vertuscht und gelogen wurde, antwortete er: „Unser unschuldiges Land will keine schuldigen Täter.“

Und nun ist Gross tot und Vogt meint – und es klingt verbittert: „Nun aber, welch späte Gnade, das lang erhoffte Ableben des Heinrich Gross. Ihn und seine Geschichte einsargen, eingraben. Grabesruhe. Befreites Aufatmen bei allen, die, so wie bisher, geschichtslos weiterfuhrwerken wollen.“

Gross verstorben

Dr. Heinrich Gross ist am 15. Dezember 2005 im 91. Lebensjahr in Hollabrunn/NÖ verstorben.

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24 Kommentare

  • Lese gerade wieder das Buch über Friedrich Zawrel – In den Fängen des Dr.Gross-.

    Dr. Werner VOGT war/Ist mir durch frühere Berichterstattungen im TV bekannt.
    Schön, dass auch Österreich solch starke,authentische und couragierte Menschen
    in Ihren Reihen hat.
    Bücher wie In den Fängen des Dr. Gross oder über Hartheim, müssten zur Pflichtlektüre
    in den Schulen gemacht werden.
    Wusste leider nicht, dass sich der von mir geschätzte Dr. Erwin Ringel u.a.wg.Gross auch weggeduckt hat – eine Enttäuschung für meine österreichisch/steirische Seele . 04.03.2021

    • Man hat sich nach 1945 nicht „weggeduckt“ unter den Medizinern.

      Im Gegenteil ! An der KLINIK HOFF wurden wieder Kinder als Versuchsobjekte für medizinische Studien mißbraucht.Und wer sich dagegen aufzulehnen versuchte hatte ebenfalls keine Chancen in diesem Machtapparat der Primarärzte,Professoren und Titelträger……
      Und ein Hungerstreik von Kindern an dieser Klinik endete leider tragisch 1968.
      Die Ärztin Dr.Sally Mailath-Pokorny hat mir mehr oder minder wenig das Leben gerettet dort. Sie wurde dann in den „Nachmittagsdienst“ versetzt als Strafe von den Vorgesetzten. Und der Klinikleiter hat sogar gemeinsam mit Dr.Gross publiziert und zusammengearbeitet.
      Entschädigung gab es für diese Opfer nie. Aber Würdigungen und Ehrengräber von der Gemeinde Wien und der Republik Österreich für diese Täter im Nachkriegsösterreich….
      Einfach googeln nach Klinik Hoff – Malariatherapie z.b.,Insulinkoma,Impfversuche,E-shocks,…… -und das mit hilflosen (zum teil behinderten) Kindern . Na wer hätte denn diesen Kindern geglaubt was dort vorsich ging ??
      7 Jahre war ich unter der „Obhut“ von Nonnen im Waldkloster bis zum Gymnasium.Dort habe ich bereits das erste mal die Erfahrung gemacht,daß man sein Erbrochenes aufzuessen (!!)hat,weil sonst die armen Negerlein in Afrika verhungern würden,wenn man Essen verschwendet.
      Und nach einem Suizidversuch landete ich dann in den Fängen der Ärzte der Klinik HOFF mit 14 Jahren.
      Was kirchliche Einrichtungen,Fürsorgerinnen und Kinderheime bis dahin den Kindern noch nicht angetan hatten – das erlebten viele dann in dieser Klinik.Und es war Teil des Allgemeinen Krankenhauses der Gemeinde Wien in der Spitalgasse im 9.Bezirk.
      Krankenakte der Kinder sind verschwunden seltsamerweise,auch Akten der MA 11 des Fürsorgeamtes der Gemeinde Wien.
      Solange nicht alle Verantwortlichen und „Beteiligten“ mausetot und von den Würmern gefressen sind,wird es darüber auch keine DOKU im ORF geben. Angefragt habe ich schon ………Ist aber keiner zuständig…….

      Der Dr.Vogt hat zu seinem 80er den großen Menschenrechtspreis verliehen bekommen ,wenigsten eine Anerkennung für seine Bemühungen. Hat aber auch seeeeehr lang gedauert bis er das bekommen hat……

  • Danke, Martin für diesen informativen Bericht! Habe ihn auf Bürgerinitiative gerichtliche psychiatrische Begutachtungen gestellt.
    DANKE nochmals!
    Würde mich über eine Zustimmung zur Bürgerinitiative auf der Homepage des Parlaments freuen!
    Liebe Grüße
    Ilse Zeiner

  • Durch das Buch von Steve Sem Sandberg „Die Auserwählten“ angeregt, habe ich durch die vorangegangenen Artikel von den „unerträglichen“ politsch gestützten Machenschaften und Rechtsbeugungen“ im Nachkriegsösterreich Kenntnis erhalten. Ich bin erschüttert, dass den Opfern das Recht auf Anerkennung und Wiedergutmachung genommen wurde. Ich kann es nicht fassen – der Mensch Heinrich Gross lebte sein ganzes langes Leben mit dieser ungeheuerlichen Schuld der Tötung und der Quälereien von Kindern- und wurde sogar noch mit Ehrungen Österreichs ausgezeichnet! Welch ein Armutszeugnis!

  • @Ilse Zeiner! Vollinhaltliche Zustimmung!
    @Albert S! So ist es!

  • Herzlichen Dank an Dr. Werner Vogt, solche Menschen würde Österreich brauchen! Die

    Schädigung und Perversion durch Psychiater und psychiatrische Gutachten geht leider bis heute ungebrochen weiter!
    Nach wie vor werden diese Täter von der Justiz gedeckt!

  • Ich hoffe, Hr.Gross schmort ewiglich in der Hoelle!!! Meim Vater war ein Spigelgrundkind und hat mir erzaehlt, dass dieser (Un)mensch ein unglaublich grosser Sadist war! Trotzdem dieset Kreatur einige Verbrechen nachgewiesen werden konnten, wurde er seitens der SPOE gefoerdert!!! Unfassbar und absolut infam und ich hoffe und wuensche mir, dass alle, die von seinn Untaten und Verbrechen informiert und involviert waren und ihn trotz alldem protegiert haben, nach ihrem Ableben ebenfalls fuer immer und ewig in der Hoelle.schmoren. „Gottes Muehlen mahlen langsam, aber gerecht!“

  • Gross steckte mich für einige Jahre ins Erziehungsheim – er hatte kein KZ mehr, ha ha ha.

  • Seltsam. Ist da vor kurzem nicht ein 17-jähriges Mädchen vor kurzem im Wagner-Jauregg umgekommen?
    Der körperliche Tod eines Gross nützt nichts, solange er im Geiste vieler Psychiater weiterlebt. Umgekehrt wäre es mir eindeutig lieber.

  • Diese tieftraurige Geschichte zeigt nur auf wie in diesen Land gepackelt wurde und wahrscheinlich immer noch wird. Auch unglaublich das der Prozess gegen Gross aufgrund von sehr fragwürdigen Gutachten von prominenten Psychiatern sofort eingestellt wurde.Bin der Meinung manche Psychiater sind heute genauso Gewissenlos wie ein Gross damals. Die sind eben für jede Schweinerei zu haben wenn es ihrer Karriere dient.

  • Das ist wohl eines der dunklen Kapitel der nicht wirklich erfolgten Aufarbeitung der NS-Zeit in Österreich. Die SPÖ sollte sich auch heute noch fragen wie und warum sie solch einem Kriegsverbrecher und Massenmörder in ihren Reihen geduldet hat. Die Justiz glänzt hier wieder durch die behördlich verordnete Betriebsblindheit.

  • @Lichtenauer Gerhard Dein Kommentar vom 23.2.2006 hat mir am Besten von allen gefallen, weil er mit relativ wenigen Worten so ziemlich alles zum Ausdruck bringt, was es hierzu zu sagen gibt.

  • Die „Überbleibsel“ des Monströsen der Ersten Republik und der personellen Kontinuitäten nach 1945 sind der Humus der persistenten Menschenrechtsdelinquenz der Zweiten Republik Österreichs, bis heute.

  • Leider lernen Menschen nicht aus der Vergangenheit! Im Gegenteil.- Es ist in Österreich noch immer der Geist der NS Zeit zu erkennen. Oder schon wieder? Wie oft hört man, da gehört wieder der Hitler her.- Aber das Schwache, das Törichte das hat Gott erwählt damit er zuschanden mache was stark ist. 1.Kor.1,27-29 Gross wird vor seinem Richter für seine Taten gerade stehen müssen und alle anderen auch. Die „Schwachen“ werden ihm stark bei der Anklage sein. Wehret den Anfängen, so lange es noch möglich ist!!!

  • Heinrich Gross wütet heute noch unter psychisch Kranken und ist an deren Tod durch die Tatsache schuldig das Er federführend an der heutigen Form des Maßnahmenvollzuges tätig war. Im besagten Maßnahmenvollzug sind derzeit ca. 900 psychisch Kranke untergebracht, obwohl es nur ca. 300 dem Gesetz entsprechende Unterbringungsplätze gibt. Deshalb kommt es zu vielen auch tötlichen Übergriffen und eine hohe Anzahl von Suiziden. Gross lässt grüßen!

  • Serh geehrte Damen und Herren!

    für mich unvorstellbar, dass ein Kindermörder jahrlang im Dienste des Staates Österreich tätig war, Auszeichnungen erhielt etc.
    Ich habe das Buch von Frau Häupl gelesen mit den Geschichten einzelner Kinder, welche am Spiegelgrund getötet worden sind (vorher ließ man sie hungern, frieren, ohne Liebe , ohne Ansprache, in ihren Betten dahinvegetieren) Ich bin sicherlich kein weicher Mensch, aber dieses Buch hat mich zutiefst erschüttert

  • Der Artikel ist sehr gut! Meine Hochachtung gilt Dr.Vogt! Ein Glück, dass es Menschen gibt, die unbeirrbar sind und nicht bestechlich und korumpierbar. Die Mitläufer müssen sich den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen lassen, sie sind nicht weniger brutal in ihrer Gesinnung als Groß, partizipieren an dessen teuflischem Größenwahn und ermöglichen seine Macht, wie bei Hitler, und das nach dem Krieg in unserer Demokratie. Es graust mir… Viola Hesse-Zimny

  • Heute Abend läuft auf 3sat, 20:15 „Mein Mörder“. Der Fernsehfilm …,“basiert auf wahren Ereignissen…“. Die Euthanasienstalt „Am Spiegelgrund“ in Wien wird genannt, alles andere scheint übereinzustimmen. Nur der Mörderarzt, der wird nicht beim Namen genannt, der heißt hier Dr. Mannhart (ein relativ seltener Name, meine mütterliche Seite heißt so). Warum, um alles in der Welt, wird der Mörder Gross weiterhin anonym gehalten? Hat er eigentlich 2005 einen Grabstein in Hollabrunn bekommen? Vielen Dank für diese äußerst informative Seite! Dr. H. Bender-Brückmann

  • Ein Prozess wäre vorallem deshalb wichtig gewesen, da die Euthanasie wieder Anhänger gewinnt. Für einen gläubigen Menschen hat das wahre Gericht mit dem Tod begonnen: was ihr den geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.

  • Hat irgendjemand aufgearbeitet, ob seine Gutachten nach 1951 noch jemandem geschadet haben? Die sind womöglich ja noch gültig?

  • „Spiegelgrund“ das Theaterstück am Wiener Volkstheater lief und die Medien berichteten. Einige Gehörlose hatten im WITAF Interesse angemeldet das Stück sehen zu wollen. Dank der spontanen Bereitschaft und der guten Kooperation mit der Direktion und den Mitarbeitern des Volkstheaters konnte das Stück gedolmetscht werden. Eine Gruppe von 17 Personen nahm daran teil. Mein Kollege Christian Bruna und ich haben das Stück vorab gesehen, das Textbuch bekommen und uns vorbereitet. Es war keine leichte Aufgabe, … Anschließend gingen wir noch auf einen Cafe auch 2 Schauspieler waren dabei und wir konnten noch darüber sprechen, … auch viele Gehörlose waren Betroffene, … einige erzählten spontan ihre Erlebnisse …

    Noch am selben Abend erhielte ich ein SMS eines GL Zusehers mit nur einem Wort … UNVERGESSLICH … das war dieser Abend auch für mich persönlich!

  • Gross hätten verurteilt werden sollen, lebenslang, aber das Gericht hatte angst vor Herr Dr. Gross und bei uns ist der Fehler das wenn etwas verjährt ist nicht neu aufgerollt werden ist. Man kann einen leider nicht verurteilen was vor 10-20 Jahren passiert.

  • Einen „Nachruf“ auf die Geschichte gibt es nicht, diese bleibt lebendig, solange sie jemand(en) „bewegt“. Eine Schande für Österreich wie diese, lässt sich nicht einfach begraben, dass Gras darüber wächst, wie nun über den sterblichen Überresten eines skrupellosen Ehrgeizlings. Diesem wird nun endlich eine gerechter Prozess gemacht, ohne auf die Protektion von politischen Seilschaften und kollegialen Beschützern bauen zu können. Vor dem absolut unvoreingenommenen, unbestechlichen und allwissenden Richter, werden nun auch die Opfer zu Wort kommen und ewige Genugtuung erfahren.
    Der Geist von Ausgrenzung, praktischer Benachteiligung bis hin zur subtilen Ausmerzung von „minderwertigen“ oder „lebensunwerten“ Mitmenschen geistert jedoch weiter in vielen Köpfen und ist schwerer auszurotten, als es der Zahn der Zeit auf natürliche Weise bei exponierten Vertretern solcher Geisteshaltungen tut. Ungleichbehandlung ist immer die logische Folge der Ungleichbewertung von Menschen in unseren Köpfen! Daraus resultiert das Tolerieren der Benachteiligung von Mitmenschen wie z.B. auch das Abschieben und Aufbewahren von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und das Verweigern von ausreichenden Unterstützungen zu menschenwürdigem und selbstbestimmtem Leben. Über solche, im Kern falsche Grundausrichtungen täuschen auch neue Behindertengleichstellungsgesetze und halbherzige Anstrengungen zur Barrierefreiheit wenig hinweg. Missachtung von Menschenrechten findet in Österreich nach wie vor auf Gesetzesebene und mit System statt, weil die Ungleichbewertung von Menschen kaum aus den Köpfen zu tilgen ist! Bleibt zu hoffen, dass ähnliche Geisteshaltungen wie die eines Herrn Gross und seiner Helfershelfer auch einmal als Geschichte betrachtet werden können. Es gibt also noch viel zu tun, damit Herrn Vogt’s Befürchtung über ein „Befreites Aufatmen bei allen, die, so wie bisher, geschichtslos weiterfuhrwerken wollen“ nicht lange zutreffen möge und diese nicht den längsten Atem behalten!

  • Es ist kein Zufall, daß zwar der BSA seine weißen Flecke auf der braunen Weste aufgeklärt hat, die S(?)PÖ aber noch nicht. Wenn man viel zu verbergen hat, oder nicht die gesamte Geschichte 1948 (Gross) – 1971 (3 x SS) löschen möchte.