Der ehemalige NS-Arzt und Gerichtsgutachter Heinrich Gross, dessen Verfahren wegen neunfachen Mordes auf Eis liegt, geht nach wie vor mit Klagen gegen Medien vor.
Einer persönlichen Begegnung mit den Gerichten geht er jedoch aus dem Weg, berichtet die Tageszeitung Kurier.
Donnerstag kam der 84-Jährige ein weiteres Mal einer Zeugenladung in einem von ihm angestrengten Verfahren gegen die Zeitschrift „Wespennest“ (in der er als „Euthanasiearzt“ bezeichnet worden war) nicht nach, berichtet die Tageszeitung. Sein Anwalt entschuldigte ihn mit der Begründung „Vernehmungsunfähigkeit auf Grund seines hohen Alters und seiner Gebrechlichkeit“.
„Ich bräuchte ihn ja nur drei Minuten“, wird Richterin Ilse Maria Vrabl-Sanda im Kurier zitiert. Ihr liegt eine einzige Frage auf der Zunge: Ist die Initiative zur Klage von Gross persönlich oder primär von seinem Wahlverteidiger Nikolaus Lehner ausgegangen?